11.01.2021 – Vatikan

Papst öffnet Lektorendienst endgültig ganz auch für Frauen

In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und Kommunionhelferin ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus am 11. Januar eine weltweit bereits lange bestehende Praxis rechtlich neu geregelt. Mit dem Erlass «Spiritus Domini» (Der Geist des Herrn) änderte der Papst Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit «dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden». Allerdings ist damit «nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche» verbunden. Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind.

kath.ch