Auch in der grossen Kirche St. Anton in Basel gilt vom 23. November bis 13. Dezember eine Obergrenze von 15 Personen in den Gottesdiensten (ohne Zelebranten und Mitwirkende). | Ikiwaner/wikimedia
Auch in der grossen Kirche St. Anton in Basel gilt vom 23. November bis 13. Dezember eine Obergrenze von 15 Personen in den Gottesdiensten (ohne Zelebranten und Mitwirkende). | Ikiwaner/wikimedia
21.11.2020 – Aktuell

Nur noch 15 Personen in den Gottesdiensten

Basel-Stadt begrenzt die Obergrenze für drei Wochen bis 13. Dezember

In Basel-Stadt dürfen vom Montag, 23. November, bis Sonntag, 13. Dezember, nur noch 15 (statt bisher 50) Personen an Gottesdiensten teilnehmen.

Nicht enthalten in dieser Obergrenze sind Personen, die bei der Durchführung mitwirken, zum Beispiel Zelebranten, Ministrantinnen, Lektorinnen, Sakristane und andere. Die neue Einschränkung wurde vom Regierungsrat von Basel-Stadt am 20. November beschlossen, der Wortlaut der Verordnungsänderung sowie Erläuterungen dazu finden sich hier. Die Senkung der erlaubten Teilnehmerzahl betrifft alle öffentlichen Veranstaltungen, also auch die Gottesdienste. Ausgenommen sind die Versammlungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, zu denen auch die Landeskirchen wie die RKK Basel-Stadt gehören, sowie Kundgebungen.

Hoffnung auf Lockerung für Weihnachten

Die Obergrenze von 15 Personen galt noch nicht am Wochenende vom 21. und 22. November. Sie betrifft namentlich die Gottesdienste an den Sonntagen vom 29. November, 6. Dezember und 13. Dezember sowie die Wochentagsgottesdienste, ebenso andere kirchliche Anlässe und Veranstaltungen. Die Befristung auf drei Wochen lässt die Möglichkeit offen, dass die Obergrenze für die Gottesdienste zu Weihnachten wieder erhöht werden könnte.

Zusammen mit der Begrenzung von Veranstaltungen auf 15 Personen hat die Basler Regierung für den gleichen Zeitraum von drei Wochen weitere Verschärfungen beschlossen, darunter die Schliessung von Restaurants und Bars, Fitnesszentren sowie Inneneinrichtungen von Freizeiteinrichtungen. Als Grund für die neuen, über die Massnahmen des Bundes hinausgehenden Einschränkungen nennt die Basler Regierung, dass die Fallzahlen in Basel-Stadt entgegen dem schweizerischen Trend nach den Verschärfungen von Ende Oktober nicht zurückgegangen sind: «In den letzten Tagen traten neue Höchstwerte auf, und die Auslastung in den Spitälern nimmt besorgniserregend zu.»

Drei verschiedene Obergrenzen in der Nordwestschweiz

Seit dem 23. November gelten somit in der Nordwestschweiz drei verschiedene Obergrenzen für Gottesdienste: In den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau gilt die schweizerische Limite von 50 Personen, im Kanton Solothurn 30 Personen und in Basel-Stadt 15 Personen. Einzigartig ist die Regelung im Kanton Jura: Dort gilt für öffentliche und private Veranstaltungen und Zusammenkünfte eine strenge Obergrenze von lediglich fünf Personen, für Gottesdienste und andere religiöse Anlässe gilt jedoch die gesamtschweizerische Begrenzung auf 50 Teilnehmende.

Christian von Arx