Der Bundesrat hat per 29. Oktober die Schrauben in Sachen Corona weiter angezogen. Schweizweit besteht für Veranstaltungen inklusive Gottesdienste eine Obergrenze von 50 Besucherinnen und Besuchern. Während in Baselland, Basel-Stadt und Aargau diese Minimalvorschrift gilt, hat der Kanton Solothurn das zulässige Maximum auf 30 Personen gesenkt. Änderungen nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe bleiben selbstverständlich vorbehalten. | © rv