Der Kölner Dom ist im Moment nur für das persönliche Gebet geöffnet. | © wikimedia / Frank Vincentz
Der Kölner Dom ist im Moment nur für das persönliche Gebet geöffnet. | © wikimedia / Frank Vincentz
20.04.2020 – Aktuell

Kirchen fordern schnellere Lockerungen

Corona-Massnahmen: Wann sind Gottesdienste wieder möglich?

Schrittweise lockern die Schweiz, Deutschland und Österreich den wegen der Corona-Pandemie verhängten Lockdown. Öffentliche Gottesdienste haben dabei nicht erste Priorität. Die Kirchen drängen nun auf eine schnellere Öffnung.

Am schnellsten waren die Österreicher. In unserem östlichen Nachbarland öffneten bereits am Osterdienstag die meisten Geschäfte wieder. Dabei gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln. Am 2. Mai soll der nächste Schritt folgen: Dann dürfen auch die übrigen Geschäfte und die Coiffeure ihre Leistungen wieder anbieten. Die Schweiz beginnt mit der Lockerung etwas später, doch dürfen bei uns die Coiffeure bereits am 27. April wieder loslegen. Ebenfalls beim ersten Schritt dabei sind Nagel- und Kosmetikstudios sowie Gartencenter und Baumärkte. Am längsten auf ihren nächsten Haarschnitt warten müssen die Deutschen: Friseurgeschäfte sollen sich darauf vorbereiten, unter Auflagen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Bereits offen haben dürfen alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern und unabhängig von der Verkaufsfläche Kraftfahrzeug- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen.

Zusammenkünfte als Risiko

Die Kirchen müssen sich hingegen weiterhin gedulden. Während bei der Präsentation der Lockerungsstrategie des Schweizer Bundesrates am 16. April die Kirchen nicht explizit erwähnt wurden, widmete die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel den Religionsgemeinschaften einen ganzen Abschnitt. Der Entscheid ist überall gleich ausgefallen: Öffentliche Gottesdienste sind im Moment nicht möglich. Unterschiede gibt es jedoch bei den zeitlichen Perspektiven – und auch bei den Reaktionen der Betroffenen.

Was die Schweiz betrifft, so hat kath.ch mit einer Nachfrage beim Bundesamt für Gesundheit Klarheit geschaffen: Gottesdienste fallen unter das generelle Verbot von Veranstaltungen und Anlässen, welches gemäss dem am 16. April vorgestellten Fahrplan frühestens ab 8. Juni gelockert werden könnte. Dies wurde auf Journalistenfrage hin an einer Medienkonferenz des Bundes am 20. April bestätigt. Die Lockerungen per 27. April bezögen sich nur auf Beerdigungen, die nun im «Familienkreis» und nicht mehr nur im «engen Familienkreis» stattfinden dürfen.

Im Beschluss der deutschen Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder heisst es, dass Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften zunächst weiter nicht stattfinden sollen. Nach allem, was man über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen wisse, sei es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken.

Mahnung zur Geduld

Auch in Österreich gehören öffentliche Gottesdienste nicht zu den ersten Lockerungsschritten. Christoph Schönborn, Wiener Erzbischof und Kardinal, mahnt angesichts des anhaltenden Verbots zur Geduld. Es sei derzeit ein Gebot Gottes, Opfer zu bringen, um Mitmenschen nicht in Gefahr zu bringen. Ähnlich äussert sich der Linzer Bischof Manfred Scheuer in Gedanken zum zweiten Ostersonntag: «Es ist ein Zeichen der Nächstenliebe, wenn wir durch die Reduktion von körperlichen Sozialkontakten einander nicht in Gefahr bringen. Wir haben alle eine gesellschaftliche Verantwortung.» Die christliche Praxis sei nicht auf die gottesdienstliche Versammlung beschränkt, lebe aber wesentlich von ihr.

Inzwischen (Update vom 21.4.) gibt es eine konkrete zeitliche Perspektive: Gottesdienste sollen ab 15. Mai wieder möglich sein, mit «klaren Auflagen». Dies hat Bundeskanzler Sebastian Kurz am 21. April verkündet. Details zu den Auflagen sollen am 23. April bekannt gegeben werden.

Massvolle Öffnung

In Deutschland, wo vor allem die katholische Kirche auf Lockerungen drängt, hat die Bundesregierung am 17. April mit Vertretern von Religionsgemeinschaften gesprochen. In diesen Tagen wird ein Konzept erarbeitet, wie die schrittweise Öffnung des religiösen Lebens möglich sein könnte. Eine massvolle Öffnung könne aber nur gelingen, wenn sich die Menschen an die bestehenden Regeln hielten, betonte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. An der für 30. April geplanten Schaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten/innen werde auch die Religion ein Thema sein.

Die katholischen Bischöfe stellten am 17. April bereits ein Konzept vor, um vor allem Sonntagsgottesdienste, aber auch Trauergottesdienste mit strengen Sicherheitsmassnahmen wieder möglich zu machen. Empfohlen werden unter anderem eine Zugangsbeschränkung für Sonntagsmessen durch markierte Plätze oder Platzkarten. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass es je nach Bundesländern unterschiedliche Fahrpläne geben wird. Bereits ab 20. April hat Sachsen Gottesdienste im kleinen Rahmen mit bis zu 15 Teilnehmenden erlaubt.

Kirchen sind nicht Freizeitbetriebe

In der Schweiz wird die Debatte um das Verbot von Gottesdiensten deutlich weniger heftig geführt. Dennoch zeigt sich auch der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Basler Bischof Felix Gmür, vom aktuellen Fahrplan des Bundesrats zur Lockerung der Corona-Massnahmen enttäuscht. Die Kirchen seien jedoch keine Freizeitbetriebe, sondern dienten der Gesellschaft auf vielfältige Weise mit Hilfs- und Unterstützungsleistungen, sagte Gmür gegenüber der «Schweiz am Wochenende» (18. April). Auch die SBK will der Regierung nun ein Schutzkonzept vorlegen, damit Gottesdienste unter bestimmten Bedingungen schon bald wieder öffentlich stattfinden können.

Regula Vogt-Kohler