Karikatur zu den kirchenpolitischen Auseinandersetzungen ab 1840: Der führende konservative Politiker Josef Leu, der die Berufung der Jesuiten nach Luzern forderte, treibt den Staatswagen (mit Papstkrone!) in den Abgrund, die Liberalen vermögen ihn nicht zu bremsen (Holzschnitt nach einer Federzeichnung des liberalen Oltner Zeichners Martin Disteli von 1841).

|© Disteli-Kalender 1842/Gottfried Wälchli, Martin Disteli 1802–1844, Zürich, 1943.
Karikatur zu den kirchenpolitischen Auseinandersetzungen ab 1840: Der führende konservative Politiker Josef Leu, der die Berufung der Jesuiten nach Luzern forderte, treibt den Staatswagen (mit Papstkrone!) in den Abgrund, die Liberalen vermögen ihn nicht zu bremsen (Holzschnitt nach einer Federzeichnung des liberalen Oltner Zeichners Martin Disteli von 1841). |© Disteli-Kalender 1842/Gottfried Wälchli, Martin Disteli 1802–1844, Zürich, 1943.
07.11.2019 – Hintergrund

«Das Jesuitenverbot beruhte auf Fake News»

Adrian Loretan zur Entstehung der religiösen Ausnahmeartikel in den Bundesverfassungen von 1848 und 1874

Waren die Jesuiten im 19. Jahrhundert wirklich staatsgefährlich, wie es hundert Jahre lang in der Schweizer Bundesverfassung stand? Nein, meint der Luzerner Kirchenrechtsprofessor Adrian Loretan. Das Jesuitenverbot in der Bundesverfassung sei die Folge der Propaganda der Radikalen gewesen – ein Kampfmittel auf dem Weg zur Schaffung des Bundesstaates.

Es ist ein arger «Tolggen» im Reinheft der Schweizer Demokratie: Das Verbot des Jesuitenordens, das von 1848 bis 1973 in der Bundesverfassung stand. Heute ist es kaum mehr verständlich. Waren die Jesuiten für den jungen Schweizer Bundesstaat tatsächlich eine Gefahr? Dieser Frage ging Adrian Loretan, Professor für Kirchen- und Staatskirchenrecht an der Universität Luzern, am 9. Oktober im Rahmen der Vortragsreihe «Stürmische Zeiten» nach, die parallel zur Ausstellung des britischen Malers William Turner im Kunstmuseum Schlaglichter auf das revolutionäre 19. Jahrhundert warf.

Badener Artikel und Züriputsch

Nach den liberalen Umstürzen von 1830/31 in zahlreichen Kantonen erlebte die Schweiz äusserst unruhige Jahre, mit heftigen politischen Kämpfen und zahlreichen Regierungswechseln. Einmal an der Macht, verfolgten liberale und radikale Politiker ein forsches Reform- und Modernisierungsprogramm. Dabei erachteten sie die Kirche, namentlich die katholische Kirchenhierarchie, als Hemmschuh und Gegnerin. Unter massgebender Beteiligung von liberalen Katholiken entstanden so 1834 die «Badener Artikel», ein radikales kirchenpolitisches Programm, das die Kirchen einer strengen Staatsaufsicht des liberalen Staates unterstellen und den Einfluss Roms beschränken wollte.

Die Mehrheit der Bevölkerung dachte allerdings oft traditioneller, was die konservativen Politiker veranlasste, Instrumente der direkten Demokratie zu fordern und gegen die liberalen Regierungen und Parlamente einzusetzen. In Zürich löste eine im Volk missliebige Berufung eines Theologieprofessors 1839 den Sturz der liberalen Regierung aus – durch diesen «Züriputsch» fand das bis dahin rein schweizerische Wort «Putsch» Eingang in den deutschen Sprachgebrauch.

Luzern als Brennpunkt der Jesuitenfrage

Auch im führenden katholischen Kanton, Luzern, wurde der politische Kampf auf einer kirchenpolitischen Bühne ausgefochten. «Die eidgenössische Jesuitenfrage entsteht im Kampf gegen die Luzerner Jesuitenberufung», stellte Adrian Loretan in seinem Vortrag fest. Wie er darlegte, war ein Teil der einheimischen Luzerner Geistlichen durchaus liberal und romkritisch gesinnt. In diesem Umfeld forderte der konservative Bauernführer Josef Leu ab 1839 die Berufung papsttreuer Jesuiten aus Italien als Theologieprofessoren an die Luzerner Höhere Lehranstalt. Zu jenem Zeitpunkt waren Jesuiten in der Schweiz in den Kantonen Wallis, Freiburg und Schwyz im Schuldienst tätig.

Den Ablauf der dramatischen Ereignisse zeichnete Loretan anhand der umfassenden Untersuchung «Die Jesuiten und die Schweiz im 19. Jahrhundert» (Olten, 1954) des Ordenshistorikers Ferdinand Strobel SJ nach. So führte er aus, der Jesuitenorden habe sich keineswegs um den Ausbau seiner Präsenz in der Schweiz bemüht, die damals den Ruf einer «Putschnation» hatte. Im Gegenteil, die Ordensleitung in Rom habe sich mit allen Mitteln gegen die Berufung nach Luzern gewehrt. Doch die Luzerner Konservativen hätten sich direkt an den Papst gewandt und die Zustimmung der Jesuiten geradezu «erpresst».

Zielscheibe radikaler Propaganda

Die Bestrebungen der Luzerner Konservativen machten die Jesuiten zur willkommenen Zielscheibe für die Heisssporne aufseiten der Radikalen. Es kursierten jesuitenfeindliche Flugblätter, so eines mit dem bösen Spottgedicht «Jesuitenzug» des jungen Gottfried Keller. Öl ins Feuer waren die «Maiwirren» im Wallis, wo die bis dahin regierenden Radikalen im Mai 1844 eine militärische Niederlage gegen die konservativen Oberwalliser erlitten. Der gemässigte radikale Regierungsrat Maurice Barman, der im Schulwesen mit den Jesuiten zusammengearbeitet hatte und diese gut kannte, musste fliehen und verfasste über die Kämpfe einen Bericht auf Französisch, in dem die Jesuiten keine Rolle spielten. Erst in der deutschen Übersetzung von Ludwig Snell, einem führenden radikalen Staatsdenker in der Schweiz, wurde den Jesuiten die Schuld zugeschoben, was die Stimmung der Radikalen gegen die Jesuiten anheizte.

Urteil vor der Ankunft in der Schweiz

Adrian Loretan richtete die Aufmerksamkeit auf die zeitliche Abfolge der weiteren Schritte. Ende Mai 1844, kurz nach dem Waffengang im Wallis, stellte der antiklerikale katholische Radikale Augustin Keller im Aargauer Grossen Rat den Antrag auf Ausweisung der Jesuiten und Aufhebung ihres Ordens. Im August 1844 kam dieser Antrag vor die Tagsatzung, wo er aber nur von Baselland unterstützt wurde. Trotz der klaren Ablehnung hatte nun die These «Die Jesuiten sind staatsgefährlich» die oberste Ebene der eidgenössischen Politik erreicht.

Erst danach, am 24. Oktober 1844, berief Luzern die Jesuiten an seine Hochschule, und erst im folgenden Sommer/Herbst 1845 trafen die ersten Jesuiten aus Italien dort ein. Somit, so Loretan, wurde die Staatsgefährlichkeit der Jesuiten schon behauptet, bevor diese überhaupt in Luzern zu wirken begannen. Besonnene Protestanten wie Jeremias Gotthelf in Bern oder Jacob Burckhardt in Basel hätten denn auch das «Überborden» der Radikalen kritisiert.

Jesuitenverbot in der Bundesverfassung

Die Aufwallung um die Luzerner Jesuitenberufung war der stimmungsmässige Hintergrund der revolutionären Entwicklung in der Schweiz von 1844 bis 1848: Zwei bewaffnete Freischarenzüge von Radikalen gegen Luzern, Gründung des Sonderbunds der katholisch-konservativen Kantone, Beschluss der liberalen Mehrheit der Tagsatzung zur Auflösung des Sonderbunds und im November 1847 der Sonderbundskrieg, der mit dem Sieg der liberalen Kantone endete.

Im Sommer 1847 hatte die Tagsatzung Luzern und die andern Kantone aufgefordert, die Jesuiten auszuweisen. Bei der Erarbeitung der neuen Bundesverfassung von Februar bis Juni 1848 erachtete vorerst die aus frei entscheidenden Politikern, zum grossen Teil Juristen bestehende vorberatende Kommission ein Jesuitenverbot als unnötig. Doch die Tagsatzung als ganze, deren Abgeordnete an die Instruktionen ihrer Kantone gebunden waren, stimmte am 26. Juni 1848 auf Antrag Zürichs für das Verbot des Jesuitenordens, das protestantisch-konservative Basel-Stadt war einer von fünf ablehnenden Kantonen. So kam der Artikel 58 mit folgendem Wortlaut in die erste schweizerische Bundesverfassung von 1848: «Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliirten Gesellschaften dürfen in keinem Theile der Schweiz Aufnahme finden.»

Seit 1874 offiziell «staatsgefährlich»

Vor dem Hintergrund des Kulturkampfs nach der Verkündung des Unfehlbarkeitsdogmas durch den Papst wurde das Jesuitenverbot bei der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 noch verschärft, indem das Verbot auch auf andere geistliche Orden ausgedehnt werden könne, «deren Wirksamkeit staatsgefährlich ist oder den Frieden der Konfessionen stört». Damit hat die Schweiz in ihrer Verfassung den Jesuitenorden offiziell als staatsgefährlich gekennzeichnet. Zudem kamen 1874 das Verbot der Errichtung oder Wiederherstellung von Klöstern und religiösen Orden sowie weitere Ausnahmeartikel hinzu, welche die Glaubens- und Gewissensfreiheit einschränkten.

Aufhebung dank den Frauen?

Aufgehoben wurden der Jesuiten- und der Klosterartikel der Bundesverfassung erst in der Volksabstimmung vom 20. Mai 1973, vom Volk mit 54,9 Prozent Ja und von den Ständen mit 16,5 zu 5,5 Stimmen. Adrian Loretan bemerkte, dies sei wahrscheinlich den Frauen zu verdanken gewesen, die 1971 das Stimmrecht erhalten hatten und «sich nicht von der Propaganda leiten liessen».

In einer rückblickenden Beurteilung hielt Loretan fest, die Jesuiten seien nur zwei Jahre in Luzern tätig gewesen, von 1845 bis 1847. Bei der Auseinandersetzung um die Jesuiten habe es sich um einen politischen und nicht um einen konfessionellen Konflikt gehandelt. Zustimmend zitierte er das Fazit des Jesuiten und Historikers Strobel: Die Radikalen hätten die Jesuitenfrage aufgebauscht, um die nötige Mehrheit zur Gründung des Bundesstaates zu erlangen. Die Frage, ob die Jesuiten damals staatsgefährlich waren, beantwortete Loretan pointiert: «Fake News waren schon ein Mittel der Politik in der Schweiz im 19. Jahrhundert.»

Schönheitsfehler der direkten Demokratie

Kritisch merkte der Kirchenrechtsprofessor an, damit sei der Grundstein für eine Tradition gelegt worden, wonach in der Schweiz eine Mehrheit die Grundrechte einer Minderheit einschränken könne. 1848 und 1874 betraf es mit dem Jesuitenverbot und dem Klosterartikel die Katholiken, 1893 mit der Volksinitiative für das Schächtverbot die Juden, und 2009 mit dem Minarettverbot die Muslime. «Das ist ein Schönheitsfehler der direkten Demokratie in der Schweiz», urteilte Loretan.

Christian von Arx