25.06.2019 – Kurznachrichten | Schweiz

Mehr Seelsorgende erhalten Taufvollmacht

Im Bistum Basel können mehr Seelsorgende ohne Priester- oder Diakonweihe die Vollmacht zum Taufen erhalten. Auf den 1. Juli hat Bischof Felix Gmür neue Richtlinien in Kraft gesetzt: Auf begründeten Antrag der Pastoralraumleitung hin kann allen Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, die eine Missio canonica haben, eine generelle ausserordentliche Beauftragung zur Taufspendung erteilt werden. Bisher wurde die Taufvollmacht «vorrangig» an Gemeindeleitende erteilt, an andere Nichtgeweihte nur unter Einreichung eines Taufpastoralkonzepts. Diese Bedingung ist jetzt aufgehoben, ebenso die bisherige Erteilung einer Taufvollmacht nur für den Einzelfall. Diesen Entscheid des Bischofs vom 18. April gab Generalvikar Markus Thürig am 21. Juni bekannt. cva