11.06.2019 – Leserreaktionen

Den Basler Katholiken droht Entmündigung

Zur Abstimmung vom 16. Juni über die neue Kirchenverfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt

Ich bemängelte, dass mit den Abstimmungsunterlagen nicht der neue Verfassungstext «zugesandt» worden sei, wie § 5,2 der Wahlordnung dies vorschreibt. Viktor Brunner von der RKK antwortete, dass er im Internet einsehbar sei. Bund und Kanton würden auch Erlassentwürfe (!) ins Internet stellen.

Die Erläuterungen des Kirchenrates schweigen sich über die Aufhebung des Seelsorgerates (SR) aus. Der stand seit Jahren in der Kritik der Amtskirche, die ihn diskreditiert, ja sabotiert hat. Der SR war infolge des II. Vatikanischen Konzils ein Runder Tisch, an dem Vertreter aller Gremien und Organe der RKK sassen. «Im Auftrag des Bischofs nimmt er die Verantwortung für eine zeitgemässe Seelsorge im Gebiet des Kantons Basel Stadt wahr.» Darunter wäre unter anderem eine Diskussion über das Pastorale Konzept für die Fachstellen (das kläglich versagt hat) und über das Konzept der Pastoralräume bzw. des Pastoralraumes (PR) gefallen. Ich verstehe, dass es Klerikern zuwider ist, dass auch andere sich Gedanken über eine zeitgemässe Seelsorge machen könnten. So wie der neu angedachte PR-Rat vorgezeichnet ist, droht uns Basler Katholiken eine Entmündigung.

Ferner: Der § 28,2: «Der Kirchenrat wirkt (!) auf eine Anhörung […] zur Wahl der Leitung des PR’s hin», ist fast eine Demütigung eines entscheidend wichtigen staatskirchenrechtlichen Organs. Bischof Huonder lässt grüssen! Im § 28 finden sich die wirklichen, grundstürzenden Änderungen der neuen Verfassung.

Rudolf Hopmann, Riehen