Das Dokument der Stunde: ein Covid-Zertifikat, welches die Impfung bescheinigt. Achtung: Es ist nur gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes gültig! | © Regula Vogt-Kohler
Das Dokument der Stunde: ein Covid-Zertifikat, welches die Impfung bescheinigt. Achtung: Es ist nur gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes gültig! | © Regula Vogt-Kohler
09.09.2021 – Aktuell

Auch in Kirchen wird das Covid-Zertifikat ein Muss

Ausgeweitete Zertifikatspflicht: Sie gilt auch für Gottesdienste mit mehr als 50 Personen

Die beunruhigende Situation in den Spitälern hat den Bundesrat dazu bewogen, die Zertifikatspflicht auszudehnen. Die ab 13. September geltende neue Regelung betrifft auch religiöse Anlässe und stellt die Pfarreien nicht nur vor organisatorische Herausforderungen.

Die Kirchen müssen sich wie Gastronomiebetriebe, Fitnesszentren, Museen, Zoos und weitere Kultur- und Freizeiteinrichtungen wieder einmal neu organisieren. Ab Montag, 13. September, gilt eine Covid-Zertifikatspflicht im Innern von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen. Die erweiterte Zertifikatspflicht umfasst auch religiöse Anlässe, allerdings gilt für diese eine Ausnahmeregelung. Wenn nicht mehr als 50 Personen teilnehmen, ist das Zertifikat nicht erforderlich.

Damit müssen sich die Pfarreien auf zwei Szenarien vorbereiten. Hansruedi Huber, Sprecher des Bistums Basel, bringt es in seiner Mail betreffend Covid – neue Regeln auf den Punkt: «Beide Varianten, die nun für unsere Gottesdienste möglich sind, werden schwierige Begegnungen an der Kirchentür bringen: Der 51igste, der nicht mehr eingelassen werden darf, oder jene ohne Zertifikat Einlass Begehrende. Für eine angemessene Umsetzung sind die Beratungen vor Ort entscheidend.»

Mit Zertifikat ohne Maske

In den aktualisierten Covid-Informationen hält das Bistum zu den beiden Varianten fest:

Mit Zertifikatspflicht: Für religiöse Veranstaltungen sowie Bestattungsfeiern mit Zertifikatspflicht (vorgeschrieben ab 50 Personen) gelten keine Einschränkungen mehr, ausser der Pflicht zur Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzepts (Hygiene und Einlasskontrolle).

Ohne Zertifikatspflicht: Für religiöse Veranstaltungen sowie Bestattungsfeiern ohne Zertifikatspflicht (erlaubt bis max. 50 Personen, inkl. Mitwirkende) gelten folgende Schutzmassnahmen: Der Kirchenraum ist höchstens zu zwei Dritteln seiner Kapazität besetzt; Maskentragepflicht; Abstand einhalten; zudem müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen erhoben werden. Wenn man regelmässig damit rechnen muss, dass mehr als 50 Personen zur Feier kommen, ist eine Anmeldung wieder vorzusehen.

Aktualisierte Infos beachten

Das Bistum empfiehlt, im Pfarrblatt darauf hinzuweisen, welche Gottesdienste mit Zertifikat und welche ohne Zertifikat mitgefeiert werden können. Pro Pastoralraum sollte es beide Möglichkeiten geben.

Weil der Entscheid des Bundesrates erst nach dem Druck der aktuellen Printausgabe des Pfarrblatts gefallen ist, können die Pfarreien die Empfehlung des Bistums erst für die nächste Ausgabe umsetzen. Bis dahin lassen sich die aktualisierten Informationen dem Internet und dem guten, alten Schaukasten entnehmen.

Regula Vogt-Kohler