12.11.2018 – Region

Vernehmlassung zur neuen Kirchen­verfassung der Baselbieter Reformierten

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft (ERK BL) hat den Entwurf der Totalrevision der Kirchenverfassung verabschiedet und schickt ihn bis 4. Februar 2019 in die Vernehmlassung. Die neue Kirchenverfassung soll die ERK BL für die Zukunft beweglicher machen und ihr ermöglichen, zeitgerecht auf neue Herausforderungen zu reagieren. An ihrem Auftrag ändert sich nichts. Sie versteht sich als Volkskirche, die für alle Menschen da ist. Die total revidierte Kirchenverfassung mit ­Erläuterungen sowie alle Unterlagen zur ­Vernehmlassung sind veröffentlicht unter ­https://refbl.ch.  kh