Formular der Steuererklärung des Kantons Basel-Stadt. | © www.bs.ch
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18.04.2019 – Aktuell

Systemwechsel bei der Kirchensteuer

Künftig soll die Kirchensteuerrechnung vom Staat kommen

Am 19. Mai stimmen die Baslerinnen und Basler darüber ab, ob künftig der Staat die Kirchensteuern in Rechnung stellt. Es gehe um eine rein technische Frage, sagen die vier öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen. Die Gegner sehen die staatliche Neutralität in Gefahr.

Konkret geht es um eine Teilrevision des basel-städtischen Steuergesetzes. Die vom Grossen Rat gutgeheissene Änderung ermöglicht es, dass künftig der Staat die Kirchensteuer der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen in Rechnung stellt. Bisher haben dies die Kirchen selbst getan. Basis dazu waren die vom Kanton erfassten Steuerdaten, zu denen die Kirchen mit einer massgeschneiderten Softwarelösung Zugang hatten. Weil die Software der basel-städtischen Steuerverwaltung standardisiert wird, ist dies künftig nicht mehr möglich.

Einzug gegen Vergütung

Die vier betroffenen Kirchen – neben der Römisch-Katholischen Kirche die Evangelisch-reformierte Kirche, die Christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinde – prüften verschiedene Optionen und kamen zum Schluss, dass die günstigste Lösung darin besteht, den Steuereinzug an den Kanton zu delegieren und diesem dafür den Mehraufwand zu vergüten. Eine neue Software zu entwickeln wäre deutlich teurer.

Damit beschreitet der Kanton Basel-Stadt kein Neuland, ganz im Gegenteil. Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat ist in allen Deutschschweizer Kantonen seit Jahren üblich. Zur Abstimmung kommt es, weil die Freidenkenden Nordwestschweiz in Zusammenarbeit mit der Gruppierung «Humanistische Atheisten» das Referendum erfolgreich ergriffen haben.

Kirche und Staat bleiben getrennt

Aus Sicht der Freidenkenden sei die Änderung des Steuergesetzes ein Schritt in die falsche Richtung und trage der zunehmenden Religionsferne der Bevölkerung keine Rechnung, heisst es in einer Mitteilung zum Zustandekommen des Referendums. Die Kirchen betonen in ihrem Argumentarium, dass sich am Verhältnis zwischen Staat und Kirche nichts ändern würde. «Kirche und Staat sind getrennt, und das bleibt auch so», heisst es da.

Der Steuereinzug gehört zu den Berührungspunkten, die es zwischen Kirche und Staat trotz grundsätzlicher Trennung gibt. Das Recht der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen, bei ihren Mitgliedern Steuern einzuziehen, ergibt sich aus der Kantonsverfassung. Dazu sind die Kirchen auf die Zusammenarbeit mit dem Kanton angewiesen, da dieser die nötigen Informationen erhebt.

Die Umstellung hätte punkto Datenschutz einen positiven Nebeneffekt. Mit der Übertragung des Steuereinzugs auf den Kanton hätten die Kirchen keinen Einblick mehr in die persönlichen Verhältnisse, sondern würden lediglich über die Höhe der Steuern informiert werden.

Lehnt das Stimmvolk die Teilrevision des Steuergesetzes ab, müssten die Kirchen viel Geld in die Hand nehmen, um ein eigenes Steuerrechenzentrum einzurichten und zu betreiben. Die dafür notwendigen Mittel, die für die Programmierung auf 880 000 Franken und für den jährlichen Betrieb auf 850 000 Franken geschätzt werden, würden dann im Kerngeschäft der Kirchen fehlen.

Regula Vogt-Kohler