Die basel-städtischen Synodalen stimmen im Pfarreisaal von Pio X über die totalrevidierte Kirchenverfassung ab. | © Regula Vogt-Kohler
Die basel-städtischen Synodalen stimmen im Pfarreisaal von Pio X über die totalrevidierte Kirchenverfassung ab. | © Regula Vogt-Kohler
20.02.2019 – Aktuell

Verfassungsrevision und Baubeginn für Projekt Don Bosco

Die basel-städtische Synode hat die totalrevidierte Kirchenverfassung in einer Lesung verabschiedet

27 Sitzungen lang hat die vorberatende Spezialkommission an der neuen Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche in Basel-Stadt gearbeitet. Die Synode brauchte für das Geschäft eine einzige Sitzung. Das letzte Wort haben im Juni die Stimmberechtigten.

Die grosse Begeisterungswelle hat sie nicht ausgelöst, die totalrevidierte Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche in Basel-Stadt (RKK BS). Nur wenige beteiligten sich an der Vernehmlassung zum Entwurf. Den von Walter Ziegler (Synodenfraktion St. Franziskus) erhobenen Vorwurf, das Vernehmlassungsverfahren sei nicht korrekt verlaufen, wies Hans-Peter Roth als Präsident der Spezialkommission Verfassungsrevision zurück. «Wenn wenig Antworten kamen, ist das nicht unser Fehler», sagte Roth.

Roth äusserte sich wie Marc Ducommun (St. Anton) auch zur Kritik, die Verfassung berücksichtige wichtige Fragen wie Priestermangel und Beteiligung der Jugend nicht. Es gehe um eine staatskirchenrechtliche Verfassung, betonte Roth. «Wir schaffen die Rahmenbedingungen.» Ducommun verglich die staatskirchenrechtliche Seite mit einem Hotel, das sich organisieren muss. Die kanonische Kirche sei in diesem Haus der Gast.

Der Antrag auf Nichteintreten, den Ziegler unter anderem wegen des aus seiner Sicht mangelhaften Vernehmlassungsverfahrens gestellt hatte, wurde klar abgelehnt.

Gleichstellung von Mann und Frau

In der Detailberatung blieben alle Änderungsanträge chancenlos, mit einer Ausnahme. Regierungsrätin Eva Herzog hatte empfohlen, in der Verfassung ausdrücklich festzuhalten, dass bei der Besetzung der Leitung der Pfarrei die Gleichstellung von Mann und Frau in Bezug auf gleiche Arbeitsbedingungen, gleichem Lohn etc. gewährleistet sei. Dies deutlich klarzustellen erscheine der basel-städtischen Regierung wichtig, weil nach kanonischem Recht Frauen zurzeit nicht zur Weihe zugelassen seien und deshalb das Priesteramt nicht ausüben können. Kirchenratspräsident Christian Griss stellte gestützt darauf den entsprechenden Ergänzungsantrag. Es handle sich um eine «zeitgemässe und mehr als angebrachte Forderung, der wir uns nicht verschliessen dürfen», hielt er in der Begründung des Antrags fest. «Auch für die Kirche muss die Gleichstellung von Mann und Frau – wo immer möglich – oberstes Gebot sein.» Eine klare Mehrheit sah dies auch so und stimmte dem Antrag zu.

Pastorale Vertreter nur noch beratend

Abgelehnt hat die Synoden unter anderem den Antrag von Meggi Siegfried (Fraktion Pastoralraumkonferenz), dass die pastoralen Vertreter/innen weiterhin mit vollem Stimmrecht und nicht nur mit beratender Stimme der Synode angehören. Abgelehnt wurde auch ein Antrag von Walter Ziegler und Anna Megert (St. Marien), den bisherigen Seelsorgerat beizubehalten.

Unbestritten war der Antrag, auf eine zweite Lesung zu verzichten. Das dafür erforderliche Zweidrittelmehr kam problemlos zustande.

Als nächster Schritt folgt nun die Genehmigung der neuen Verfassung durch den basel-städtischen Regierungsrat. Die obligatorische Abstimmung über die totalrevidierte Verfassung der RKK BS findet zugleich mit den Gesamterneuerungswahlen für die Synode und die Pfarreiräte am 16. Juni statt.

Endlich Grün für Don Bosco

Nach Verzögerungen geht es nun beim Projekt Don Bosco vorwärts. Seit kurzem sei der Bauentscheid rechtskräftig, berichtete Kirchenrat Bernhard Glanzmann. Das ursprüngliche Vorhaben war nach Einsprachen in mehreren Schritten reduziert worden. Zuerst wurde auf den Gartenpavillon verzichtet, dann der Erweiterungsbau reduziert. Nun steht dem Baubeginn nichts mehr im Wege. Die Bauarbeiten umfassen neben den Anpassungen an die neue Nutzung als Kulturzentrum auch eine Restaurierung der Fassaden und Dächer. Die Kosten für die Aussenrenovation tragen der Bund, der Kanton und der Verein Kulturzentrum Don Bosco. Beim Projekt Don Bosco handle es sich um ein Geschäft, bei welchem dem Kirchenrat und der Verwaltung ein grosses Lob gebühre, sagte der Synodale Marcel Rünzi (St. Anton). Statt ein Maximum anzustreben habe man sich mit einem Optimum, hinter dem man stehen könne, begnügt.

Die Anträge betreffend Nachnutzung des Areals Don Bosco waren unbestritten. Die Verschiebung des Beginns der Zahlungspflicht für den Baurechtszins auf Mitte 2020 fand ebenso Zustimmung wie die Kredite von insgesamt 812 500 Franken für die Renovation und den Umbau der Kapelle im Untergeschoss des Kirchenbaus und den Einbau von Büroräumen im Untergeschoss des ehemaligen Pfarrhauses.

Appell für Abstimmungskampagne

Voraussichtlich am 19. Mai entscheiden die basel-städtischen Stimmberechtigten darüber, ob der Kanton für die vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften die Steuern einziehen soll. Gegen eine entsprechende Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes haben die Gruppierungen «Freidenkende Nordwestschweiz» und «Humanistische Atheisten» mit Erfolg das Referendum ergriffen.

Der im Kirchenrat für Finanzen zuständige Patrick Kissling forderte die Synodalen dazu auf, sich im Abstimmungskampf zu engagieren. Um die Abstimmung zu gewinnen, gelte es weit über die eigenen Reihen hinaus zu mobilisieren. Die Abstimmung sei speziell, weil nur etwa die Hälfte aller Stimmberechtigten überhaupt direkt betroffen sei. Es gehe nicht um kircheninhaltliche Aspekte, sondern um ein verwaltungstechnisches Thema, betonte Kissling.

Regula Vogt-Kohler