Die Rechnung 2018 war das Haupttraktandum der basel-städtischen Synode, die im Pfarreisaal von St. Franziskus in Riehen tagte. | © Regula Vogt-Kohler
Die Rechnung 2018 war das Haupttraktandum der basel-städtischen Synode, die im Pfarreisaal von St. Franziskus in Riehen tagte. | © Regula Vogt-Kohler
05.06.2019 – Aktuell

Steuereinnahmen zu optimistisch budgetiert

Synode BS genehmigt Rechnung 2018 und totalrevidierte Steuerordnung

Die Steuereinnahmen blieben um eine Million Franken unter den Erwartungen des Budgets 2018. Dank eines Aufwertungsgewinns im Liegenschaftsvermögen hat die Rechnung dennoch deutlich im Plus abgeschlossen.

Trotz stetig sinkender Mitgliederzahlen sind die Steuereinnahmen der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt seit Jahren stabil. Auch wenn im vergangenen Jahr eine Million Franken weniger Steuerertrag in die RKK-Kassen floss als budgetiert, bedeutet das nicht die grosse Wende. Basis für den Voranschlag 2018 sei die ausserordentlich gute Rechnung 2016 gewesen, erläuterte der für die Finanzen zuständige Kirchenrat Patrick Kissling. Im Vergleich zum Vorjahr 2017 ist der Rückgang allerdings marginal. In Sachen Mitgliederentwicklung sei 2018 nicht sehr erfolgreich gewesen, hielt Kissling fest. Es gab deutlich weniger Zuzüge zu verzeichnen, und die Austritte haben gegenüber 2017 zugenommen.

Den nicht erfüllten Erwartungen bei den Steuereinnahmen steht ein Aufwertungsgewinn im Liegenschaftsvermögen gegenüber. Dieser ergab sich aus der Übertragung von Grundstückanteilen vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen im Zusammenhang mit dem Neubau Kirchenzentrum St. Christophorus und einem Mehrwert der Liegenschaft Bruderholzallee 140. Ohne diesen Sondereffekt fällt das Ergebnis gegenüber der Rechnung 2017 und dem Budget 2018 deutlich schlechter aus. Inklusive Aufwertungsgewinn resultiert ein Ertragsüberschuss von rund drei Millionen Franken. Dieser wird zum grössten Teil den Reserven für Bauten Verwaltungsvermögen zugewiesen.

Die Synode genehmigte die Rechnung 2018 ohne Diskussion mit grossem Mehr.

Staat zieht Kirchensteuer ab 2021 ein

Unbestritten war auch die totalrevidierte Steuerordnung. Bereits im Herbst 2018 hatte sich die Synode mit der Totalrevision der kirchlichen Steuerordnung beschäftigt. Dabei ging es darum, die rechtliche Grundlage für Veranlagung und Einzug der Kirchensteuer durch den Kanton zu schaffen. Die von der Synode im November gutgeheissene neue Version wurde dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt. Weil dieser in einigen Punkten Bedarf für Präzisierungen beziehungsweise Anpassungen sah, drehte die Vorlage eine weitere Runde bei der Synode.

Die Umstellung auf Veranlagung und Einzug durch den Staat erfolgt nun ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen. Konkret heisst das, dass die ordentliche Besteuerung 2019 und 2020 noch durch die kirchliche Steuerverwaltung erfolgt. Ab 2021 ist die kantonale Steuerverwaltung auch für die Kirchensteuer zuständig. Dies heisst unter anderem, dass die kirchliche Steuerverwaltung ab 2021 keine Erlassgesuche mehr bearbeiten kann.

Wer finanzielle Schwierigkeiten habe, könne sich jederzeit an die Pfarrei wenden, hielt Kissling fest. Zusammen mit der Fachstelle Diakonie und den beteiligten Sozialarbeitern/innen werde eine kantonalkirchliche Lösung für die Behandlung von Erlassgesuchen (Abläufe, Kriterien, Transparenz und Entscheid) erarbeitet, die ab 2021 gelten werde. Zudem könne man von den Erfahrungen in anderen Kantonen, wo Veranlagung und Einzug der Kirchensteuer durch den Staat schon lange Usus ist, profitieren können.

Regula Vogt-Kohler