Auch in der grossen römisch-katholischen Kirche Johannes Maria Vanney in Muttenz sind ab 11. Dezember nur noch 15 Personen zu Gottesdiensten zugelassen. | © Robert Schneider / wikimedia
Auch in der grossen römisch-katholischen Kirche Johannes Maria Vanney in Muttenz sind ab 11. Dezember nur noch 15 Personen zu Gottesdiensten zugelassen. | © Robert Schneider / wikimedia
08.12.2020 – Aktuell

Nur noch 15 Personen in Gottesdiensten

Tiefere Obergrenzen ab 11. Dezember, mit Ausnahmen an Feiertagen

Die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn haben per 11. Dezember die Coronamassnahmen verschärft. In Gottesdiensten sind nur noch maximal 15 Personen zulässig.

Das Ultimatum des Bundesrates zeigt Wirkung: Am 8. Dezember haben mehrere Kantone angekündigt, in Sachen Coronamassnahmen die Schrauben anzuziehen. Ab 11. Dezember dürfen in Solothurn und Baselland an Veranstaltungen nur noch maximal 15 Personen teilnehmen. Bisher waren es im Baselbiet 50 und in Solothurn 30. Diese Limite gilt grundsätzlich auch für Gottesdienste.

Ausnahmen an den Festtagen

Ausnahmen gibt es in beiden Kantonen für die Festtage. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 1. und 7. Januar sind in Baselland religiöse Veranstaltungen mit höchstens 50 Personen zulässig. In Solothurn sind an den gleichen Tagen sowie am 6. Januar Gottesdienste mit maximal 30 Personen erlaubt. Vom Verbot, Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen durchzuführen, ausgenommen sind in Baselland auch Beerdigungen und Abdankungsfeiern. Wie bisher werden bei den Obergrenzen Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, und Personen, die bei der Durchführung einer Veranstaltung mithelfen, nicht mitgezählt.

Basel-Stadt verlängert

Die 15-Personen-Obergrenze gilt in Basel-Stadt bereits seit dem 23. November. Ursprünglich waren die basel-städtischen Massnahmen bis und mit 13. Dezember befristet. Nun hat Basel-Stadt jedoch beschlossen, die verschärfte Regelung, die unter anderem eine Schliessung der Restaurants beinhaltet, um eine Woche (bis und mit Sonntag, 20. Dezember) zu verlängern. Die Zahl der Neuansteckungen sei nicht schnell und deutlich genug gesunken, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates. Deshalb soll erst nächste Woche entschieden werden, ob auf die Feiertage hin Lockerungen ermöglicht werden können. Die Zeit bis dahin wolle der Regierungsrat nutzen, um sich mit Bund und den Kantonen, insbesondere den Nachbarkantonen, weiter abzustimmen.

Im Moment tanzt der Kanton Aargau noch etwas aus der Reihe. Am 7. Dezember hatte der Gesundheitsdirektor verkündet, dass man keine neuen Massnahmen ergreifen wolle. Angesichts der durch die Entwicklung der Pandemie und den Aufruf des Bundesrates entstandenen Dynamik könnte sich das aber noch ändern. Die nächste reguläre Sitzung des Aargauer Regierungsrates findet am 9. Dezember statt.

Regula Vogt-Kohler

Hinweis: Der Baselbieter Regierungsrat hat seine Verschärfung der Coronamassnahmen am 9. Dezember sistiert.