Sagt das Stimmvolk Ja zur Änderung des Zivilgesetzbuches, können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Zivilehe eingehen. | © hochzeitsfotograf/pixelio.de
Sagt das Stimmvolk Ja zur Änderung des Zivilgesetzbuches, können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Zivilehe eingehen. | © hochzeitsfotograf/pixelio.de
26.08.2021 – Aktuell

Stimmvolk entscheidet über Ehe für alle

Zivile Ehe für alle Paare, unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung

Am 26. September stimmt die Schweiz über die Ehe für alle ab. Bei einem Ja können neu auch gleichgeschlechtliche Paare zivil heiraten. Die Bischofskonferenz lehnt die Vorlage ab. Der Katholische Frauenbund befürwortet die Öffnung der Ehe.

Soll die zivile Ehe weiterhin der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten bleiben, oder soll sie auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen? Darüber entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten am 26. September. Aktuelle Umfragen deuten auf ein Ja hin. Klar ist die Ausgangslage auf formeller Ebene: Weil es nur um eine Gesetzesänderung geht, genügt ein Volksmehr.

Was nun auch in der Schweiz möglich werden soll, ist in vielen europäischen Ländern bereits Realität. Weltweit können homosexuelle Paare in 28 Ländern heiraten. Als erstes Land ermöglichte der europäische Teil der Niederlande 2001 gleichgeschlechtlichen Paaren die Schliessung der Ehe. Mit der Öffnung der Zivilehe würden gleichgeschlechtliche Paare anderen Elternpaaren institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt.

Dies gilt etwa für die erleichterte Einbürgerung eines ausländischen Ehegatten, einer ausländischen Ehegattin. Homosexuelle Paare sollen zudem gemeinsam ein Kind adoptieren können. Ausserdem erhalten verheiratete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samenspende. Die anonyme Samenspende, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben für alle verboten. Auch die Hinterlassenenrente wurde ausgeklammert. Eingetragene Partnerschaften sollen künftig weitergeführt oder in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden können.

Die Ehe ist ein Grundrecht

Die Befürworter sind der Ansicht, Homo- und Bisexualität seien längst Normalität. Die rechtliche Ungleichbehandlung von heterosexuellen und homosexuellen Paaren sei deshalb zu beseitigen. Zudem wird ins Feld geführt, dass der Staat nicht eine Lebensform einer anderen vorziehen dürfe. Die Ehe ist in der Schweiz ein in der Verfassung verankertes Grundrecht. Diese Garantie gilt aber momentan nicht für gleichgeschlechtliche Paare.

Mit der Ehe für alle werde gleichgeschlechtlichen Paaren eine vollwertige gesellschaftliche Anerkennung gewährt, argumentieren die Befürworter. Ungleichheiten bei der Einbürgerung, Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin würden behoben. Diese Schritte seien längst überfällig.

Kritik wegen Kindswohl

In der Gegnerschaft wird zum einen die Haltung vertreten, für homosexuelle Paare bestehe bereits die Möglichkeit der eingetragenen Partnerschaft. Zum anderen wird in diesen Kreisen die Ehe ausschliesslich als Verbindung von Mann und Frau gesehen. Dies, weil nur aus dieser Verbindung auf natürliche Weise Kinder entstehen könnten. Die Einführung der Ehe für alle führe zu Vaterlosigkeit.

Zudem kritisieren die Gegner, dass die Ehe für alle auf Gesetzesebene ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll. Die Samenspende für Frauen-Paare bezeichnen sie als «rechtlich und moralisch bedenklich». Das Kindeswohl bleibe auf der Strecke.

Die Mehrheit der politischen Parteien befürwortet die Öffnung der Ehe für alle. Für ein Nein sprechen sich die SVP, die EVP und die EDU aus.

Nein zur Fortpflanzungsmedizin

Auch die Schweizerische Bischofskonferenz (SBK) steht der Vorlage ablehnend gegenüber. Die SBK vertritt in einer Stellungnahme vom Dezember 2020 die Ansicht, dass es für gleichgeschlechtliche Paare vorteilhafter wäre, wenn die geltende Gesetzgebung im Hinblick auf die registrierte Partnerschaft angepasst würde, anstatt eine Ehe für alle einzuführen. Diese würde letztlich zu einer Vereinheitlichung verschiedenster Lebensentwürfe führen, geben die Bischöfe zu bedenken.

Die Zivilehe sei auf die Familiengründung ausgerichtet, heisst es weiter. «Gleichgeschlechtliche Paare müssen zu diesem Zweck auf die Fortpflanzungsmedizin zurückgreifen. Diese wird von der SBK generell abgelehnt (also auch für heterosexuelle Paare), weil sie Keimzellenspenden erfordert und im Widerspruch zu den Rechten des Kindes steht.» Niemand habe ein Recht auf ein Kind, es gebe vielmehr Rechte des Kindes. In diesem Sinne sei aus der Ehe kein Recht auf Kinder abzuleiten.

Ja wegen Kindswohl

Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) hingegen sagt Ja zur Ehe für alle und spricht sich für die rechtliche Absicherung der Kindsbeziehungen aus. Gleichgeschlechtliche Paare sollen Zugang zum Stiefkind- sowie zum Volladoptionsverfahren erhalten, und als Interessenvertretung von Frauen befürwortet der SKF die Samenzellspende für lesbische Paare. Das Kindswohl steht für den SKF im Zentrum. Dieses sei dann in Gefahr, wenn Kindsbeziehungen zu ihren tatsächlichen, primären Bezugspersonen nicht rechtlich abgesichert sind.

Regula Vogt-Kohler