28.06.2021 – Schweiz

Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer

Im Kanton Schwyz dürfen nun auch katholische Ausländerinnen und Ausländer in kirchlichen Angelegenheiten mitbestimmen. Mit 52,7 Prozent Jastimmen haben die Schwyzer Katholiken einer entsprechenden Reform des Stimm- und Wahlrechts zugestimmt. Das Stimmrecht ist allerdings an eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) geknüpft. Mit der Reform in Schwyz ist Glarus der einzige Kanton, in dem ausländische Katholiken nicht an kirchlichen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen dürfen. In Basel-Stadt und Baselland sind katholische Ausländer sofort stimmberechtigt. Im Aargau braucht es eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), und im Kanton Solothurn ist die Regelung lokal unterschiedlich.

kath.ch