17.06.2021 – Glossar

Was ist …

… staatsrechtliche Wiederherstellung?

Die solothurnische Volksabstimmung vom 4. Oktober 1874 war keine Aufhebung des Klosters Mariastein. Das Gutachten Imboden von 1964 hat gezeigt, dass der Kanton dem Kloster damals die «korporative Selbstständigkeit» entzog und das Vermögen einzog. Da der gleiche Beschluss die Weiterführung der Wallfahrt durch Mitglieder des Klosters garantiert, zieht er die Weiterführung der klösterlichen Gemeinschaft nach sich. Mit dem Gesetz von 1970 (vollzogen am 21. Juni 1971) anerkannte der Kanton das Kloster wieder als selbstständige Körperschaft und gab ihm die Vermögenswerte teilweise zurück. Dies gilt als staatsrechtliche Wiederherstellung. Kirchenrechtlich führten Abt und Konvent das Kloster ohnehin ununterbrochen fort, wenn auch an anderen Orten.

cva