Auch in der neuromanischen Oltner Martinskirche, mit 1000 Sitzplätzen eine der grössten Kirchen des Bistums Basel, erlaubt der Kanton Solothurn nur Gottesdienste mit bis zu 30 Personen. | © Fabua/wikimedia
Auch in der neuromanischen Oltner Martinskirche, mit 1000 Sitzplätzen eine der grössten Kirchen des Bistums Basel, erlaubt der Kanton Solothurn nur Gottesdienste mit bis zu 30 Personen. | © Fabua/wikimedia
23.12.2020 – Aktuell

Kanton Solothurn erlaubt Gottesdienste mit bis zu 30 Personen

Die Regierung hat die bisherige Grenze von 15 Personen aufgehoben

Ab sofort dürfen im Kanton Solothurn nicht nur an ausgewählten Festtagen, sondern generell maximal 30 Personen an Gottesdiensten teilnehmen. Nach dem Kanton Basel-Stadt hat damit auch der Solothurner Regierungsrat die zuletzt schweizweit einmalig strenge Grenze von nur 15 Personen aufgehoben.

Durch Bundesrecht sind seit dem 12. Dezember öffentliche Veranstaltungen verboten, eine Ausnahme gilt für religiöse Feiern mit maximal 50 Personen. Einzelne Kantone setzten die Grenze für die Teilnehmerzahl aber noch tiefer an. Mit einer Obergrenze von nur 15 Personen (ohne Mitwirkende wie Priester, Ministranten, Musiker und andere) hatte der Kanton Solothurn, Sitzkanton des Bischofs von Basel, zuletzt die tiefste Limite in der ganzen Schweiz. Einzig für die Festtage vom 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 1., 6. und 7. Januar 2021 waren als Ausnahme 30 Personen zu religiösen Veranstaltungen zugelassen.

Einheitliche Limite für alle Tage

Am 22. Dezember hat der Regierungsrat nun die Ausnahme zur Regel gemacht: Die 15er-Limite ist aufgehoben, neu sind religiöse Veranstaltungen generell mit bis zu 30 Personen zulässig, unabhängig vom Datum. Diese Regelung gilt seit dem 23. Dezember und ist bis am 31. Januar 2021 befristet. In jedem Fall einzuhalten ist der Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person; in sehr kleinen Kirchen oder Kapellen kann darum die zulässige Obergrenze auch tiefer liegen. Auch bei einer Beschränkung auf 30 Personen ist in der Regel eine Anmeldung erforderlich, damit die Grenze eingehalten werden kann und möglichst keine Gottesdienstbesucher/innen an der Kirchentür abgewiesen werden müssen.

Weiterhin der strengste Kanton im Bistum

Mit der 30er-Limite ist Solothurn – laut einer Zusammenstellung des Portals kath.ch – nach wie vor der strengste der zehn Kantone im Bistum Basel und zusammen mit Nidwalden und Tessin einer der drei Kantone, die die Teilnehmerzahlen von Gottesdiensten am stärksten einschränken. In allen anderen Kantonen der Schweiz sind religiöse Feiern mit bis zu 50 Personen möglich.

Die minimale Erleichterung für die Kirchen hat die Solothurner Regierung gleichzeitig mit verschiedenen Verschärfungen in anderen Bereichen beschlossen: Namentlich verordnete sie die Schliessung der Einkaufsläden (ohne Lebensmittelgeschäfte) ab dem 27. Dezember. Das Abrücken von der 15er-Grenze bei Gottesdiensten – die bis am 20. Dezember auch in Basel-Stadt gegolten hatte – war weder in der Medienmitteilung noch in den Erläuterungen zur Medienkonferenz vom 22. Dezember erwähnt, nach Auskunft der Medienbeauftragten Andrea Affolter wurde es jedoch an der Medienkonferenz aktiv kommuniziert. Schriftlich dokumentiert findet man die neue Regelung in der publizierten Verordnungsänderung vom 22. Dezember ( § 4 Absatz 1 bis) sowie im aktualisierten Dokument «FAQ Veranstaltungen» auf der Corona-Spezialseite des Kantons Solothurn. Die Landeskirchen, Freikirchen und anderen religiösen Gemeinschaften wurden am 23. Dezember per Mail direkt informiert.

Christian von Arx