10.07.2018 – Glossar

Was ist …

… eine Seligsprechung?

Ein Seliggesprochener ist ein regionaler Heiliger. Und ein Heiliger ist ein Mensch, der nach dem Urteil der Kirche sein Leben für den Glauben gab oder sonst besonders tugendhaft gelebt hat. Zwischen Seligen und Heiligen wurde im ersten christlichen Jahrtausend nicht unterschieden. Es war der Ortsbischof oder eine Bischofssynode, die einen Menschen heiligsprach. Der gegenwärtige Papst Benedikt XVI. ist zur bis 1975 bestehenden Praxis zurückgekehrt, Seligsprechungen dezentral durchzuführen.

Selig Gesprochene dürfen nur regional verehrt werden. Voraussetzungen für die Einleitung des Seligsprechungsprozesses sind der «Ruf der Heiligkeit» und der «Ruf der Wundertätigkeit», die der Kandidat unter den Gläubigen geniessen muss. Von der Bestimmung, dass ein Seligsprechungsprozess erst fünf Jahre nach dem Tod eröffnet werden darf, kann der Papst dispensieren. Er tat dies bei Mutter Teresa von Kalkutta und bei Papst Johannes Paul II. Erst nach erfolgter Seligsprechung kann ein Heiligsprechungsprozess beginnen.