Zivil verheiratet, aber ohne den Segen der Kirche: Frauenpaar in Berkeley (USA) mit Plakat «30 Jahre verlobt, seit drei Tagen verheiratet» (30.6.2013). | © Quinn Dombrowski/wikimedia
Zivil verheiratet, aber ohne den Segen der Kirche: Frauenpaar in Berkeley (USA) mit Plakat «30 Jahre verlobt, seit drei Tagen verheiratet» (30.6.2013). | © Quinn Dombrowski/wikimedia
16.03.2021 – Aktuell

Vatikan schliesst Segen für gleichgeschlechtliche Paare aus

Kirchliche Stimmen aus der Schweiz distanzieren sich von der Glaubenskongregation

Verbindungen von Personen des gleichen Geschlechts stehen nicht im Dienst der Pläne Gottes und sind Sünde; deshalb sind kirchliche Segnungen solcher Paare nicht erlaubt. Diesem Verbot der römischen Kongregation für die Glaubenslehre wird in mehreren Stellungnahmen aus der katholischen Kirche in der Schweiz entschieden widersprochen.

«Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?», lautet die von der Kongregation für die Glaubenslehre behandelte Zweifelsfrage (dubium). Die Antwort der Kongregation: «Nein.»

Die Kirche könne nur solche menschlichen Beziehungen segnen, die «darauf hingeordnet» seien, den Plänen Gottes zu dienen, «die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind», heisst es in der erläuternden Note dazu. «Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis ausserhalb der Ehe (das heisst ausserhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschliessen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.» Positive Elemente in gleichgeschlechtlichen Verbindungen seien zwar zu schätzen, könnten aber eine Beziehung zweier Männer oder zweier Frauen trotzdem nicht rechtfertigen und zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung machen, weil sie «im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist».

Einzelpersonen segnen, aber nicht ihre Verbindung

Die Kongregation schliesst nicht aus, einzelne homosexuelle Personen zu segnen, erklärt jedoch ausdrücklich «jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen». Gott selbst segne jedes seiner Kinder. «Aber», so erklärt die Glaubenskongregation, «er segnet nicht die Sünde und er kann sie nicht segnen.» Das Fazit der Stellungnahme: «Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechtes im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen.» Die Kongregation kann in diesem Verbot der Segnung homosexueller Paare keine «ungerechte Diskriminierung» erkennen.

Papst Franziskus hat zugestimmt

Die Antwort der Glaubenskongregation auf ein ihr vorgelegtes «Dubium» (Zweifelsfrage) ist vom 22. Februar datiert und wurde am 15. März vom Vatikan veröffentlicht. Unterschrieben ist sie vom Präfekten und vom Sekretär der Kongregation, Kardinal Luis Ladaria und Erzbischof Giacomo Morandi. Ausdrücklich heisst es am Schluss, Papst Franziskus sei über die Stellungnahme und die erläuternde Note informiert worden «und hat ihre Veröffentlichung gutgeheissen».

Katholischer Frauenbund kritisiert Eheverständnis und Sexualmoral

Der erste scharfe Widerspruch zur Glaubenskongregation kam in der Schweiz vom Katholischen Frauenbund. In einer noch am gleichen Tag veröffentlichten Medienmitteilung lehnt der SKF die Haltung Roms  entschieden ab und verlangt das Gegenteil: «Auch gleichgeschlechtliche Paare sollten die Möglichkeit haben, ihre Beziehung segnen zu lassen.» Anders als die Glaubenskongregation verstehe der Frauenbund die Ehe nicht allein als Verbindung eines Mannes und einer Frau mit dem Willen, Kinder zu zeugen. Der Vorstand des Verbands plädiere für ein «Verständnis der Ehe als Ausdruck einer verantwortungsvollen Liebe zweier Erwachsener, unabhängig ihres Geschlechts». Schon seit 2001 stelle der SKF die Verbindlichkeit einer Beziehung ins Zentrum und fordere eine Öffnung sowohl der zivilen wie auch der kirchlichen Ehe.

Das eigentliche Problem des Papiers der Glaubenskongregation sei nicht das Segnungsverbot, sondern «die veraltete Interpretation gelebter Sexualität», kommentiert in der Medienmitteilung die SKF-Beauftragte für Theologie, Silvia Huber. Denn laut katholischer Lehre dürfe die Sexualität nur innerhalb der Ehe gelebt werden.

Bistum St. Gallen: «Unangemessen und falsch»

Auf einer grundsätzlicheren Ebene kritisiert wird das Papier der Glaubenskongregation vom Bistum St. Gallen. «Mit ihrem Schreiben macht sich die Glaubenskongregation zur Kontrolleurin darüber, wen Gottes Segen erreichen darf oder eben nicht – und das ist unangemessen und falsch, denn die Kirche ist nicht die Wächterin über den Segen Gottes», heisst es in der von Pastoralamtsleiter Franz Kreissl verfassten Medienmitteilung vom 16. März unter dem Titel «Keine Eingangskontrollen für Gottes Segen!». Es sei nicht zulässig, eine bestimmte Gruppe von vornherein als «sündig» auszuschliessen. Die Kirche dürfe niemanden vom Segen ausschliessen. Ihre Aufgabe sei es, Segen zu sein. «Der Segen selbst kommt von Gott – und ist Gott sei Dank nicht von dem oder der Segnenden abhängig», schreibt Franz Kreissl von der St. Galler Bistumsleitung.

Sturm der Entrüstung

Auf dem Portal kath.ch finden sich unter anderem Äusserungen von Franziska Driessen-Reding, Präsidentin des Synodalrats der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich, des Theologen Bruno Fluder, Sprecher von «Adamim», eines Vereins schwuler Seelsorger in der Schweiz, der Theologin Regula Grünenfelder, des in einer homosexuellen Partnerschaft lebenden Theologen und Herbert-Haag-Preisträgers Pierre Stutz oder des homosexuellen britischen Musikers Elton John.

In Österreich kündete die Pfarrer-Initiative, die nach eigenen Angaben 350 Mitglieder aus den Reihen der Amtskirche zählt und von 3000 Laien unterstützt wird, in einer Medienmitteilung unter dem Titel «Aufruf zum Ungehorsam 2.0» an: «Wir werden – in Verbundenheit mit so vielen – auch in Zukunft kein liebendes Paar zurückweisen, das darum bittet, den Segen Gottes, den sie alltäglich erleben, auch gottesdienstlich zu feiern.»

In Deutschland wurde eine Unterschriftenaktion zur Segnung homosexueller Partner nach Angaben des Mitinitianten Burkhard Hose, katholischer Hochschulpfarrer in Würzburg, innerhalb von eineinhalb Tagen von mehr als 1000 Menschen unterstützt. Zwischen 80 und 90 Prozent der Unterschriften kämen von pastoralen Mitarbeitenden aus verschiedenen Teilen Deutschlands, wird Hose auf kath.ch zitiert.

Christian von Arx