20.09.2018 – Glossar

Was ist …

… Religionsfreiheit?

Unter Religionsfreiheit versteht man den Anspruch des Einzelnen, seine religiöse Überzeugung frei von staatlichem Zwang zu wählen, sich privat und öffentlich zu ihr zu bekennen und ihr gemäss zu leben. Sie beinhaltet auch die Freiheit, keinem Glauben anzugehören und nicht an religiösen Handlungen teilnehmen zu müssen. Politisch gehört die Religionsfreiheit zum Kernbestand aller modernen Grund­rechtskataloge. Global ist sie in Artikel 18 der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» der Vereinten Nationen festgehalten. In der Schweiz ist sie seit 1874 Bestandteil der Bundesverfassung (Artikel 15). Die Re­ligionsfreiheit entbindet aber nicht von der Beachtung der ­allgemeinen Rechtsnormen.  rv