29.08.2019 – Schweiz

Rat des Evangelischen Kirchenbundes befürwortet Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) befürwortet die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf zivilrechtlicher Ebene. Der SEK-Rat empfiehlt den Mitgliedkirchen, den erweiterten Ehebegriff als Voraussetzung für die kirchliche Trauung zu übernehmen. Die Pfarrerinnen und Pfarrer sollen aber weiterhin auf ihr Gewissen hören können, wie der SEK-Rat in einer Mitteilung vom 29. August schreibt. Die Gewissensfreiheit solle in den Reglementen der Mitgliedkirchen gewahrt bleiben. Zudem empfiehlt der Rat, die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in die Trauregister einzutragen und sie liturgisch gleich zu gestalten wie die Trauung heterosexueller Paare. Im Juni hatte der Rat gemäss Mitteilung festgehalten, dass sich in der «Vielfalt der sexuellen Orientierung die Fülle des göttlichen Schöpfungshandelns» widerspiegle. Mitte August hat sich zudem Gottfried Locher, Präsident des Evangelischen Kirchenbunds, für die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren ausgesprochen. Entscheide über die kirchliche Trauung liegen in der Kompetenz der Kantonalkirchen. Die Abgeordnetenversammlung wird am 4. November 2019 über die Empfehlungen entscheiden. Zu Fragen der Adoption und Reproduktionsmedizin wird der Kirchenbund zu einem anderen Zeitpunkt Stellung beziehen.

kath.ch/sda