25.01.2021 – Schweiz

Der Schweizerische Rat der Religionen sagt Nein zum Verhüllungsverbot

Der Schweizerische Rat der Religionen (SCR), dem Vertreterinnen und Vertreter der christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften der Schweiz angehören, lehnt die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. In einer Medienkonferenz per Zoom präsentierte der SCR eine gemeinsame Stellungnahme zur Volksabstimmung am 7. März. Darin bezeichnet er die Initiative als unverhältnismässige Einschränkung der Religionsfreiheit. Ein Verhüllungsverbot könne nichts zu einem friedlichen Miteinander in der Schweiz beitragen, sagte SCR-Präsident Harald Rein, Bischof der Christkatholischen Kirche in der Schweiz. Die Religionsfreiheit schütze auch religiöse Praktiken wie Kleidervorschriften. «Beinahe jede Religion kennt unterschiedliche Verhüllungen des Körpers als Zeichen menschlicher Ehrfurcht und Verehrung für einen Gott. Solche persönliche Glaubensüberzeugungen verdienen Respekt, weil sie untrennbar zur Identität der Gläubigen gehören», erläuterte Montassar BenMrad, Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz.  Der Rat begrüsst statt der Initiative den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament, der die Enthüllung nur für Identifikationszwecke durch die staatlichen Behörden vorsieht. Aus Sicht von Ralph Lewin, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, «dürfen Einschränkungen der Religionsfreiheit nur äusserst zurückhaltend eingesetzt werden und müssen verhältnismässig sein». Der Gegenvorschlag sei in dieser Hinsicht vertretbar.

kh

Stellungnahme des Schweizerischen Rates der Religionen zum Verhüllungsverbot

Der Rat der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) hat zusätzliche Argumente aus evangelisch-reformiertem Blickwinkel gegen ein Verhüllungsverbot veröffentlicht.