Die 1950 erbaute Franziskuskirche in Riehen (Aufnahme vom März 2018). | © Rauenstein
Die 1950 erbaute Franziskuskirche in Riehen (Aufnahme vom März 2018). | © Rauenstein
09.10.2018 – Aktuell

Riehen wählt neuen Pfarrer an der Urne

132 Unterschriften für eine Urnenwahl eingereicht

132 Katholiken und Katholikinnen der Pfarrei St. Franziskus Riehen wollen, dass über die Anstellung ihres neuen Pfarrers abgestimmt wird. Damit ist die nötige Anzahl von 100 Unterschriften für eine Urnenwahl zustande gekommen.

Die Pfarrwahlkommission Riehen hatte ihren Kandidaten bereits am 28. August 2017 bestimmt. Bischof Felix Gmür gab seine Zustimmung nach eingehender Prüfung am 31. Juli 2018. Für eine Wahl an der Urne wurden daraufhin Unterschriften gesammelt. Laut der Verfassung der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt erfolgt die Pfarrwahl in stiller Wahl, sofern nicht 100 Stimmberechtigte eine Urnenwahl verlangen.

Das Präsidium des Pfarreirats St. Franziskus stellt in einer am 6. Oktober 2018 im Kantonsblatt Basel-Stadt und auf der Website der Pfarrei publizierten Verfügung fest, dass innerhalb der sechswöchigen Frist 132 gültige Unterschriften eingereicht wurden. Damit sei die Forderung nach einer Urnenwahl des Pfarrers zustande gekommen. Gegen diese Verfügung des Präsidiums des Pfarreirats in Riehen kann bei der kantonalkirchlichen Rekurskommission der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt innerhalb von zehn Tagen rekurriert werden.

Gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF erklärte die Pfarreirats-Vizepräsidentin Marie-Christine Fankhauser, man werde mit dem Priester das Gespräch suchen. Wenn sich der Kandidat der Urnenwahl stellen wolle, dann werde diese im ersten Quartal 2019 durchgeführt.

Der Priester war im Juni 2012 im Kanton Thurgau zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden. Dies wegen einer sexuellen Handlung mit einem unter 16-jährigen Jugendlichen, wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft gegenüber «Kirche heute» bestätigte. Die dreijährige Probezeit hat er danach erfolgreich bestanden. Seine damalige Pfarrstelle hatte der Priester nach der Eröffnung der Strafuntersuchung im Jahr 2010 aufgegeben, seither wurde er vom Bischof nicht mehr zu einem Dienst als Priester ernannt. Seit rund zwei Jahren übernimmt er jedoch in der Pfarrei Riehen Aushilfsdienste als Priester. Zwei vom Bischof von Basel in Auftrag gegebene Gutachten kommen zum Schluss, dass bei dem Priester keine Rückfallgefahr besteht. Für seine Wahl als Pfarrer gibt es nach Auskunft des Kommunikationsverantwortlichen des Bistums Basel, Hansruedi Huber, weder von kirchlicher noch von staatlicher Seite Einschränkungen. kath.ch/kh