25.10.2018 – Glossar

Was ist …

… die päpstliche Menschenrechtslehre?

Aufgrund der Kirchenverfolgung nach der Französischen Revolution von 1789 lehnten die Päpste die Menschenrechte mehr als 100 Jahre lang als «zügellose Freiheitslehren» ab, so noch Papst Leo XIII. im Jahr 1885. Die Haltung änderte sich mit den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts. In seiner Enzyklika «Pacem in terris» von 1963 formulierte Papst Johannes XXIII. selber Menschenrechte. Er hält fest, dass diese «unmittelbar aus der Würde der menschlichen Person entspringen», und würdigt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948. Das Arbeitspapier «Die Kirche und die Menschenrechte» der Päpstlichen Kommission «Justitia et Pax» von 1976 verpflichtet die Kirche zum Einsatz für die Achtung und Förderung der Menschrechte in der Welt. Das Recht der Kirche selbst steht allerdings in mehreren Bereichen, so bei der Stellung der Frau, in einer Spannung zum Anspruch der Menschenrechte.  cva