In der Osternacht darf das Osterlicht von Kerze zu Kerze weitergegeben werden, die Kerzen wandern aber nicht von Hand zu Hand. |  Judgefloro/wikimedia
In der Osternacht darf das Osterlicht von Kerze zu Kerze weitergegeben werden, die Kerzen wandern aber nicht von Hand zu Hand. | Judgefloro/wikimedia
22.03.2021 – Aktuell

Keine Prozessionen in den Liturgien von Karwoche und Ostern

Das Bistum Basel macht auf Regelungen der Gottesdienstkongregation aufmerksam

Abstands- und Hygieneregeln, Maskentragepflicht, kein Volksgesang und Beschränkung auf maximal 50 Personen: All diese pandemiebedingten Einschränkungen für Gottesdienste gelten auch für die Liturgien von Karwoche und Ostern. Das Bistum Basel ruft für diese Feiertage spezielle Regelungen der vatikanischen Gottesdienstkongregation in Erinnerung.

Für die Karwoche und Ostern bittet das Bistum Basel auf seiner Webseite um Beachtung der von der Gottesdienstkongregation in einem Dekret vom 25. März 2020 erlassenen Sonderregelungen und stellt diese in seinem FAQ-Dokument (Fassung vom 20. März) wie folgt zusammen:

Palmsonntag: Segnung der Palmen im Inneren der Kirche. Die Palmen werden am Eingang zur Kirche zur Verfügung gestellt. Segnung der Palmen im Freien in kleinen Gruppen mit den Schutzmassnahmen ist möglich; allerdings wird auf die Prozession zur Kirche verzichtet.

Gründonnerstag, Abendmahlsmesse: Die Fusswaschung und die Prozession mit dem Allerheiligsten zum Abschluss der Messe entfallen. Die Messe endet mit dem Schlussgebet, einem Moment der Stille und dem stillen Auszug. Das Allerheiligste wird nach der Messe in einen Tabernakel ausserhalb des Kirchenraumes übertragen. Die Kirche kann für eine Zeit der Anbetung, des persönlichen Gebets bis Mitternacht offenbleiben.

Karfreitag: Die Erhebung und Verehrung des Kreuzes findet ohne Prozession vorne (im Chorraum) statt. Anschliessend geht der/die Vorsteher/-in mit dem enthüllten Kreuz durch den Mittelgang des Kirchenschiffs, damit die Gläubigen vom Platz aus das Kreuz verehren können. Anschliessend stellt man das Kreuz wieder im Chorraum auf. Bei einer allfälligen persönlichen Kreuzverehrung nach dem Gottesdienst: keine Berührung des Kreuzes. Die Kommunionfeier entfällt.

Osternacht: Damit Prozessionen vermieden werden, versammeln sich beim Osterfeuer diejenigen, die einen liturgischen Dienst wahrnehmen. Für die Gläubigen, die bereits in der Kirche sind, kann eine Tonübertragung erwogen werden. Das Lumen Christi kann mit Maske gesungen werden, ebenso die Antwort Deo gratias der Gemeinde; das Osterlicht kann einander von Kerze zu Kerze weitergegeben werden. Das Exsultet kann als Sologesang im Chorraum gesungen werden (mit Maske, wenn der Abstand weniger als drei Meter betrifft). Man achte darauf, dass keine Kerzen von Hand zu Hand weitergegeben werden.

Weiter weist das Bistum darauf hin, dass spontane Ansammlungen im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf dem Kirchenplatz nach dem Gottesdienst, mit bis zu 15 Personen erlaubt sind.

kh