20.08.2020 – Glossar

Was ist …

… ein Offizial?

Nach dem Kirchenrecht ist jeder Diözesanbischof in seinem Bistum Richter erster Instanz. Der Bischof ist jedoch verpflichtet, einen Offizial einzusetzen, der mit ihm zusammen das Gericht bildet. Bei Streit- und Strafsachen urteilt das Gericht als Kollegialgericht mit drei oder fünf Richtern. Alle müssen einen guten Ruf und einen Studienabschluss in kanonischem Recht haben. Der Offizial muss zudem Priester und mindestens 30 Jahre alt sein. Zweite Instanz für Ehenichtigkeitsfälle ist in der Schweiz das Interdiözesane Schweizerische Kirchliche Gericht (ISKG) in Fribourg. Der Offizial ist auch Berater für kirchenrechtliche Fragen.

cva