27.09.2021 – Schweiz

NE: Volk will bei Anerkennung von Religionsgemeinschaften mitreden

Die Neuenburgerinnen und Neuenburger wollen weiterhin selbst über die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft bestimmen können. Am 26. September lehnten sie mit 56,25 Prozent ein Gesetz ab, das diese Zuständigkeit dem Grossen Rat übertragen wollte. Die Stimmbeteiligung lag bei 36,94 Prozent und damit deutlich tiefer als bei der gleichzeitigen eidgenössischen Abstimmung über die Vorlage «Ehe für alle», an der sich 45,81 Prozent der Neuenburger Stimmberechtigten beteiligten.

In der Kantonsverfassung aus dem Jahr 2000 anerkennt der Kanton Neuenburg die Evangelisch-reformierte Kirche, die Römisch-katholische Kirche und die Christkatholische Kirche als Institutionen von öffentlichem Interesse. Gemäss der Verfassung können auch andere religiöse Gemeinschaften diese Anerkennung beantragen. Ein entsprechendes Gesetz, das die Voraussetzungen und das Verfahren regeln soll, ist jedoch bis heute nicht zustandegekommen. Die jetzt gescheiterte Gesetzesvorlage sah vor, dass der Grosse Rat (Parlament) mit einer Dreifünftelmehrheit weitere religiöse Gemeinschaften anerkennen könnte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Volksabstimmung über den Anerkennungsbeschluss hätte nur auf Verlangen von mindestens 30 der 100 Parlamentsmitglieder stattgefunden. Gegen dieses Gesetz, das im Kantonsparlament mit 62:43 Stimmen angenommen worden war, ergriffen SVP und FDP das Referendum. Auch die Mitte (CVP) und die Kommunisten (POP) lehnten es ab, während neben den Sozialisten, den Grünen, der linken Partei Solidarités, den Grünliberalen und der EVP auch die bisher anerkannten Landeskirchen das Gesetz unterstützten. Im Kanton Neuenburg bezeichneten sich im Jahr 2019 48,8 Prozent als «ohne Religionszugehörigkeit», 44 Prozent als Angehörige einer christlichen Kirche, 4,4 Prozent als Muslime, 1,1 Prozent als «andere» und 0,2 Prozent als Juden.

cva/kath.ch