Die 2G-Regelung ist mit einer Maskenpflicht verbunden. | © Regula Vogt-Kohler
Die 2G-Regelung ist mit einer Maskenpflicht verbunden. | © Regula Vogt-Kohler
03.12.2021 – Aktuell

Generelle Maskenpflicht in Innenräumen

Der Bundesrat zieht die Schrauben an: Auch mit Zertifikat ist die Maske nun obligatorisch

Was in einzelnen Kantonen bereits gilt, wird nun zur schweizweiten Regel: Ab 6. Dezember herrscht schweizweit eine Maskenpflicht bei Anlässen in Innenräumen. Auch die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet, die Ausnahme für religiöse Veranstaltungen bleibt jedoch.

Mit der Einführung der Zertifikatspflicht Mitte September waren auch Erleichterungen verbunden. Wo die Zertifikatspflicht galt, fiel die Maskenpflicht. Damit ist nun in der ganzen Schweiz Schluss. Ab 6. Dezember muss schweizweit bei fast sämtlichen Anlässen und Aktivitäten in Innenräumen eine Maske getragen werden. Zu den wenigen Ausnahmen gehört der Chor.

Der Bundesrat hat neben der Maskenpflicht auch die Zertifikatspflicht ausgeweitet. Neu sind auch Proben und Trainings in fixen Gruppen drinnen nur noch mit Zertifikat möglich, unabhängig von der Grösse. Für Veranstaltungen draussen braucht es jetzt bereits ab 300 Personen das Zertifikat, bisher war das ab 1000 Personen nötig.

Festgehalten hat der Bundesrat an der Ausnahmereglung für religiöse Veranstaltungen und Bestattungsfeiern. Wenn nicht mehr als 50 Personen daran teilnehmen, braucht es kein Zertifikat. Wie bisher müssen jedoch die Kontaktdaten erhoben werden.

Da in den Kantonen der Nordwestschweiz bereits eine generelle Maskenpflicht im Innenbereich auch für Anlässe mit Zertifikatspflicht gilt, ändert sich punkto religiöse Anlässe mit den neuen Bestimmungen auf Bundesebene nichts. Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn hatten die Maskenpflicht bereits auf den 1. Dezember ausgeweitet. Auf den 4. Dezember hat auch der Kanton Aargau das Maskenobligatorium ausgedehnt.

Regula Vogt-Kohler

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