Das Friedenslicht ist in der Schweiz angekommen. Eine Gruppe aus Fribourg nimmt das Friedenslicht entgegen. | © zVg.
Das Friedenslicht ist in der Schweiz angekommen. Eine Gruppe aus Fribourg nimmt das Friedenslicht entgegen. | © zVg.
11.12.2020 – Aktuell

Aus für Anlässe, Gottesdienste bleiben erlaubt

Mit den neuen schweizweiten Mindeststandards sind religiöse Feiern weiterhin möglich

Der Bundesrat hat per 12. Dezember neue Coronaregeln festgelegt. Öffentliche Veranstaltungen sind verboten, und ab 19 Uhr ist Sperrstunde. Religiöse Feiern sind mit maximal 50 Personen erlaubt.

Für die nächsten Tage ist die Lage nun geklärt: Der Bundesrat hat per 12. Dezember die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus verschärft. Um die Kontakte einzuschränken, sind öffentliche Veranstaltungen verboten. Ausnahmen gibt es für religiöse Feiern (maximal 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Parlamentsversammlungen und politische Kundgebungen.

Die neue Regelung ist befristet bis 22. Januar 2021. Möglicherweise werden die Massnahmen aber nochmals verschärft.

Die Massnahmen des Bundes sind Mindeststandards, die Kantone können auch strengere Regelungen festlegen. In den Kantonen des Verbreitungsgebiets von «Kirche heute» sieht es nun bezüglich Gottesdienste so aus:

Basel-Stadt: Erlaubt sind zur Zeit maximal 15 Personen.  Die strengeren basel-städtischen Massnahmen gelten bis und mit 20. Dezember. Nachtrag vom 15. Dezember: Der Regierungsrat hat wie angekündigt die Regelung für die Zeit ab 21. Dezember festgelegt. Für Veranstaltungen gelten ab 21. Dezember die Regelungen der Bundesverordnung . Dies bedeutet, dass in Gottesdienste maximal 50 Besucherinnen und Besucher erlaubt sind.

Basel-Landschaft: Erlaubt sind maximal 50 Personen. Der Regierungsrat hat am 8. Dezember strengere Massnahmen beschlossen, diese am 9. Dezember aber wieder sistiert. Am 15. Dezember will die Regierung prüfen, ob zusätzliche kantonale Massnahmen nötig sind. Nachtrag vom 15. Dezember: Weil der Regierungsrat davon ausgeht, dass der Bundesrat am 18. Dezember eine Verschärfung der Massnahmen beschliessen wird, verzichtet er im Moment darauf, die kantonalen Vorschriften anzupassen. Sollte der Bundesrat aber auf weitergehenden Massnahmen verzichten, hat der Regierungsrat kantonale Massnahmen vorbereitet, die Ende Woche in Kraft treten würden. «Diese Massnahmen entsprechen weitgehend den Entwürfen des Bundes, die sich gegenwärtig in der Anhörung befinden», heisst es in der Medienmitteilung.

Aargau: Erlaubt sind maximal 50 Personen. Der Kanton begrüsst die national einheitliche Regelung und verzichtet vorerst auf zusätzliche kantonale Massnahmen, zumal der Bundesrat am 18. Dezember eine neue Lagebeurteilung vornehmen und allenfalls weitere Anpassungen beschliessen wird.

Solothurn: Erlaubt sind maximal 15 Personen. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember sowie am 1., 6. und 7. Januar sind maximal 30 Personen erlaubt. Solothurn hält damit an den am 8. Dezember verschärften kantonalen Massnahmen fest.

Regula Vogt-Kohler

Dieser Beitrag wurde am 15.12.2020 aktualisiert.