09.07.2018 – Glossar

Was sind …

… die Menschenrechte?

Menschenrechte sind aus theologisch-ethischer Sicht grundlegende Rechte, die jedem Menschen zustehen. Sie gelten universal, unabhängig davon, ob sie von der örtlichen Rechtsordnung oder politischen Praxis anerkannt sind. Als an das Menschsein gebundene Rechte bilden sie eine dem Recht übergeordnete Art von Ansprüchen. Dies schliesst aber natürlich nicht aus, dass sie einzeln oder als Katalog zum Bestandteil von Rechtssystemen werden können. Lediglich den Status einer öffentlichen Willensbekundung hat die am 10. Dezember 1948 verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Als verbindliches Recht finden sich Menschenrechte in zahlreichen nationalen Verfassungen.