Auch in diesem Advent geht kaum etwas ohne Maske. | © Regula Vogt-Kohler
Auch in diesem Advent geht kaum etwas ohne Maske. | © Regula Vogt-Kohler
30.11.2021 – Aktuell

Maske ist auch mit Zertifikat Pflicht

Verschärfung der Coronamassnahmen in einzelnen Kantonen

Die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben die Maskenpflicht ausgeweitet. Sie gilt ab 1. Dezember generell unter anderem bei Anlässen in Innenräumen und damit auch für Gottesdienste.

Eine Reihe von Kantonen ist dem Ruf des Bundesrats gefolgt und hat die Coronamassnahmen verschärft. So gelten in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn ab Mittwoch, 1. Dezember, strengere Regeln. Neu muss bei Veranstaltungen, in Restaurationsbetrieben sowie in Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport in Innenräumen eine Maske getragen werden.

Zu den Veranstaltungen gehören auch religiöse Anlässe wie Gottesdienste, so dass dort ebenfalls eine Maskenpflicht gilt. Bisher musste in Gottesdiensten nur dann eine Maske getragen werden, wenn keine Zertifikatspflicht bestand.

Noch weiter gehen Vorschläge, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Dazu gehört die Ausweitung der Zertifikatspflicht für alle Veranstaltungen. Ohne entsprechende Ausnahmeregelung würde dies bedeuten, dass Gottesdienste nur noch mit Zertifikat zugänglich wären.

Bis jetzt war es möglich, Gottesdienste mit maximal 50 Personen ohne Zertifikat durchzuführen.

Der Bundesrat entscheidet an seiner ordentlichen Sitzung am 3. Dezember. Die beschlossenen Massnahmen werden voraussichtlich am Montag, 6. Dezember in Kraft treten.

Regula Vogt-Kohler