09.07.2018 – Glossar

Was sind …

… Laien?

Alle Getauften gehören zum Volk Gottes und damit zur Kirche. Und sie haben alle Anteil am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi. Das Kirchenrecht unterscheidet bei den Gläubigen zwischen den geistlichen Amtsträgern, den Klerikern, und den Übrigen, den Laien. Das Wort Laie stammt vom griechischen Laós, Volk, und Laikós, zum Volk gehörig. Alle Gläubigen sind gemäss Kirchenrecht verpflichtet, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren. Sie sollen befolgen, was die geistlichen Hirten bestimmen, aber es ist ihnen «unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen. Entsprechend ihrem Wissen, ihrer Zuständigkeit und ihrer hervorragenden Stellung haben sie das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter ­Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.» (CIC Can. 212)