25.03.2019 – Schweiz

Kopftuchverbot am Gericht gestützt

Das Bundesgericht stützt das Verbot des sichtbaren Tragens von religiösen Symbolen an den basel-städtischen Gerichten. Das oberste Gericht in Lausanne hat eine gegen die neue Bestimmung eingereichte Beschwerde abgewiesen. Gemäss Urteil (Urteil 2C_546/2018 vom 11. März 2019) schränkt das angefochtene Verbot des Tragens religiöser Symbole durch Gerichtspersonen in Anwesenheit der Parteien oder der Öffentlichkeit das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit nicht in schwerwiegender Weise ein. Gerichte seien zu Unabhängigkeit und religiöser Neutralität verpflichtet, hiess es zur Begründung.