30.12.2017 – Schweiz

Konvertierter Iraner muss zurück

Ein Iraner, der in der Schweiz zum Christentum konvertierte, muss in seine Heimat zurück. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Er stellte sich hinter die Argumentation des schweizerischen Staatssekretariats für Migration. Das Bundesamt für Migration begründete seinen Entscheid mit Zweifeln daran, dass die Konversion echt und auf Dauer angelegt gewesen sei. Zudem stellte das Bundesamt auch in Frage, dass der Iraner aufgrund seiner Konversion in seiner Heimat bedroht sei. Im Iran könnten christliche Gemeinschaften ihren Glauben ausüben.
kath.ch