20.02.2020 – Leserreaktionen

Klarstellung zur Vergabepraxis des Unterstützungsfonds für Familien in Not

Zum Leserbrief von Christoph Bossart («Kirche heute» Nr. 7–8/2020)

Am 17. November 2015 hat die Synode Basel-Stadt für den «Unterstützungsfonds für Familien in Not» mit einer Ordnung einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, nach dem Hilfsleistungen aus dem Fonds vergeben werden können. Die Höhe der Mittel, die aus den Fonds ausgeschüttet werden können, ist allerdings nicht in den Ordnungen, sondern im ebenfalls je von der Synode verabschiedeten Jahresbudget festgelegt.

Eine Fonds-Kommission mit Sozialfachleuten, Synodalen und mit der Kirchenrätin Ressort Soziales als Präsidentin berät über die eingehenden Gesuche und beurteilt diese inhaltlich. Gesuche, die nicht dem Fondszweck «Unterstützung von Frauen und Familien in Not» entsprechen, werden dabei im gemeinsamen Entscheid zurückgewiesen. Aus rein ökonomischen Gründen musste noch kein Gesuch abgelehnt werden.

Sylvia Debrunner, Kirchenrätin Ressort Soziales der RKK Basel-Stadt