Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg: für die einen die «Rückversicherung für unsere Grundrechte», für die anderen «fremde Richter». | © Anil Öztas/wikimedia
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg: für die einen die «Rückversicherung für unsere Grundrechte», für die anderen «fremde Richter». | © Anil Öztas/wikimedia
25.10.2018 – Aktuell

Kirchliche Organisationen fürchten um Menschenrechte

Am 25. November stimmt die Schweiz über die Selbstbestimmungsinitiative der SVP ab

Mit der Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» will die SVP das Schweizer Verfassungsrecht über das Völkerrecht stellen. Kirchliche Kreise sehen in der Selbstbestimmungsinitiative einen Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention.

 

Die Selbstbestimmungsinitiative bringe nicht mehr Selbstbestimmung, sondern beschneide unsere Rechte, argumentieren die Gegner, die sich als «Allianz der Zivilgesellschaft» formiert haben. In der Allianz sind auch kirchliche Kreise vertreten, mit dabei sind Caritas, Fastenopfer und der Schweizerische Katholische Frauenbund. Für sie stehen die Menschenrechte im Zentrum. Die Initia­tive ziele darauf, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ausser Kraft zu setzen, heisst es auf der Plattform www.sbi-nein.ch.

Auch nach einem Ja zur Initiative wären Klagen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg noch möglich, aber dessen Urteile wären nicht mehr in jedem Fall verbindlich, weil das Bundesgericht bei einem Konflikt mit dem Landesrecht
die EMRK nicht mehr anwenden dürfte. Die EMRK würde so wirkungslos und auch ohne Kündigung als Rückversicherung für unsere Grundrechte wegfallen, machen die Gegner geltend.

«Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist oft die letzte Hoffnung für Menschen, deren Rechte verletzt wurden», hält der Schweizerische Katholische Frauenbund in einer Stellungnahme im Mai 2018 fest. «Dieselben politischen Kräfte, die sich in den 80er-Jahren gegen das neue Eherecht und in den 90er-Jahren gegen das Gleichstellungsgesetz engagierten, wollen uns nun die EMRK als Rückversicherung für unsere Grundrechte wegnehmen. Diese Initiative widerspricht den christlichen Werten von Gleichheit, Freiheit und Verantwortung.»

«Die EMRK bildet den zentralen Rahmen einer europäischen Grundwertegemeinschaft, zu deren Werten sich die Schweiz bekennt», hält Caritas in einem im September 2016 publizierten Positionspapier fest. «Sie garantiert grundlegende Rechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführt sind.» Die Generalversammlung der UNO legte 1948 mit deren Verabschiedung den Grundstein für einen universellen Menschenrechtsstandard. Die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs hatten gezeigt, dass es internationale Garantien braucht, damit Grundrechte auch dann Bestand haben, wenn der innerstaatliche Schutz versagt.

Zur Bedeutung der Menschenrechte äussert sich auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, der nicht der «Allianz der Zivilgesellschaft» angehört. Die Menschenrechte seien der menschlich begrenzte Versuch, den Geist der Geschwisterlichkeit in der Kirche auf politische Verhältnisse zu übertragen. «Wer sich auf die christliche Tradition und ihre Werte beruft, erkennt in den Menschenrechten – trotz aller menschlichen Schwächen und in aller Vorläufigkeit – das Anliegen, mit diesen Zugehörigkeitssinn über alle Grenzen und Unterschiede hinweg Ernst zu machen», heisst es in einer Botschaft zur Selbstbestimmungsinitiative (www.kirchenbund.ch).

Regula Vogt-Kohler