20.05.2021 – Schweiz

Kirchliche Gruppierungen zu Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni

Zu den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 13. Juni haben sich weitere kirchliche Stimmen geäussert:

CO2-Gesetz: Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) und die Evangelischen Frauen Schweiz (EFS) rufen ihre rund 150’000 Mitglieder in einer Medienmitteilung vom 20. Mai dazu auf, Ja zum CO2-Gesetz zu stimmen. Ihre Beweggründe sind die Klimagerechtigkeit und die Bewahrung der Schöfung. Die beiden Frauendachverbände gehören der Klima-Allianz an. Im April hatten bereits die Nationalkommission Justitia et Pax der Schweizerischen Bischofskonferenz, die Hilfswerke Caritas und Heks, Fastenopfer und Brot für alle sowie der Verein oeku Kirchen für die Umwelt für das CO2-Gesetz Stellung genommen. Auch Bischof Felix Gmür hat sich für diese Vorlage ausgesprochen.

Trinkwasser- und Pestizidinitiative: Zu diesen beiden Initiativen hat die Nationalkommission Justitia et Pax am 20. Mai «Ethische Überlegungen» veröffentlicht. Die Kommission teilt die Sorgen und Anliegen der Initiantinnen, der Handlungsbedarf sei evident, um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen. Offen bleibe, ob die vorgeschlagenen Instrumente geeignet seien, um diese Ziele zu erreichen. Justitia et Pax sieht Bedarf nach «einer grundlegenderen – auch sozialethisch geprägten – politischen Entscheidung, wie die Umweltziele in der Landwirtschaft erreicht werden sollen». Der ökumenische Verein oeku Kirchen für die Umwelt empfiehlt in einer Mitteilung für die kirchlichen Medien vom 12. Mai, «trotz gewisser Zweifel und Unklarheiten, ein doppeltes Ja in die Urne zu legen, da das Parlament für die gesetzliche Umsetzung der Initiativen verantwortlich ist».

Terrorismusbekämpfung: Nach dem Motto «Der Zweck heiligt die Mittel nicht» empfiehlt die Nationalkommission Justitia et Pax in einer Medienmitteilung vom 12. Mai, das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus aus sozial-ethischen Gründen abzulehnen. «Randgruppen, politische und religiöse Gruppierungen und Minderheiten laufen beim Gesetzesvorschlag Gefahr, dass ihre Freiheit bzw. einzelne Menschenrechte unzulässig verletzt werden: Um mögliche Gefahren abzuwehren, werden Freiheitsrechte in schwer kontrollierbarer Weise eingeschränkt», schreibt Justitia et Pax.

kh