27.01.2018 – Schweiz

Kirchgemeinden und Steuervorlage 17

Vier Kantone wollen die Kirchgemeinden bei der Ausgestaltung der Steuervorlage 17 berücksichtigen. Dies hat die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) bei einer Durchsicht der Vernehmlassungsantworten festgestellt. Für die Parteien und die übrigen Teilnehmer der Vernehmlassung seien die Kirchgemeinden hingegen kein Thema. Die vier Kantone sind Zürich, Bern, Schwyz und Baselland. «Deutlich besser» stehe es bei der Frage des Anteils der Kantone an den Erträgen aus der Bundessteuer, so die RKZ. Auch viele andere Vernehmlassungsteilnehmer forderten, dass dieser Anteil gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates erhöht wird, was «zwingend nötig» sei, damit die Kantone überhaupt den Spielraum hätten, um Kirchenanliegen zu berücksichtigen.