Kirchenrat Patrick Kissling (Ressort Finanzen), Matthias Schmitz, Informationsbeauftragter des Kirchenrats, und Roland Kobler, Verwaltungsleiter der RKK Basel-Stadt, freuen sich im Basler Rathaus über das Abstimmungsresultat. | © zVg
Kirchenrat Patrick Kissling (Ressort Finanzen), Matthias Schmitz, Informationsbeauftragter des Kirchenrats, und Roland Kobler, Verwaltungsleiter der RKK Basel-Stadt, freuen sich im Basler Rathaus über das Abstimmungsresultat. | © zVg
20.05.2019 – Aktuell

Kirchensteuereinzug durch den Kanton

59 Prozent Zustimmung zu Gesetzesänderung in Basel-Stadt

In Basel-Stadt wird künftig der Kanton die Kirchensteuern einziehen. Für die entsprechende Teilrevision des Steuergesetzes stimmten in der Volksabstimmung vom 19. Mai 31 618 Basler Stimmberechtigte (59,05 Prozent), dagegen 21 928 (40,95 Prozent). Die Stimmbeteiligung betrug 55,49 Prozent.

 

Bisher hatten die vier öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften – die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt (ERK BS), die Römisch-Katholische Kirche Basel-Stadt (RKK BS), die Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde Basel – ihre Kirchensteuern selbst eingezogen, gestützt auf die Steuerdaten des Kantons. Die Änderung wurde nötig, weil der Kanton auf eine neue Informatiklösung wechselt. Die Weiterführung des eigenen Steuereinzugs hätte von den Kirchen den teuren und risikobehafteten Aufbau eines Steuerrechenzentrums erfordert. Das wird mit dem Einzug der Kirchensteuern durch den Kanton vermieden. Für seinen Aufwand wird der Kanton von den Kirchen entschädigt.

Der Grosse Rat hatte der Teilrevision des Steuergesetzes im November 2018 mit 76 gegen 6 Stimmen zugestimmt. Dagegen ergriffen die Freidenkenden Nordwestschweiz und die Humanistischen Atheisten das Referendum, Juso, Piratenpartei und BastA! schlossen sich an.

«Wir sind froh und dankbar, dass wir uns auf unsere eigentliche Arbeit konzentrieren können und unser Geld nicht in Computersysteme investieren müssen», erklärte Pfarrer Lukas Kundert, reformierter Kirchenratspräsident, in einer gemeinsamen Medienmitteilung von ERK und RKK BS am Abstimmungssonntag. Der römisch-katholische Kirchenratspräsident Christian Griss äusserte sich darin so: «Kirchen haben heute gesellschaftlich manchmal einen schweren Stand. Das heutige Abstimmungsergebnis ist für uns eine grosse Ermutigung und ein Zeichen dafür, dass der Kanton Basel-Stadt und seine Bevölkerung zu seinen Religionsgemeinschaften steht.»

Laut der Medienmitteilung wird ab dem Jahr 2020 auf den kantonalen Steuerrechnungen der Mitglieder der vier Religionsgemeinschaften eine eigene Zeile für die Kirchensteuern stehen. Eine separate Kirchensteuerrechnung entfällt. Die übrigen Steuerpflichtigen sind nicht betroffen.

Christian von Arx