09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… das Kirchenrecht?

Wie jede Organisation kennt auch die Kirche Regeln des Zusammenwirkens. Das Kirchenrecht versteht sich allerdings nur zum Teil als von Menschen gemachtes Recht. Es gilt als kirchliche Lebensordnung auf der Grundlage der göttlichen Offenbarung. Das Kirchenrecht regelt die Rolle, die jedem Gläubigen am Vollzug der göttlichen Sendung zukommt. Das Kirchenrecht besteht aus dem 1983 neugefassten Codex Iuris Canonici und den von Bischofskonferenzen, einzelnen Bischöfen oder von Orden in Kraft gesetzten Normen. Daneben existiert aber auch Gewohnheitsrecht. Vom innerkirch­lichen «Kirchenrecht» ist das «Staatskirchenrecht» zu unterscheiden. Die staatskirchenrechtlichen, kantonalen kirchlichen Körperschaften wie die Baselbieter Landeskirche oder die RKK Basel-Stadt gründen auf staatlichem, kantonalem Recht, während die Voraussetzungen für die kirchliche Eheschliessung oder die Zulassungsbedingungen zu kirchlichen Ämtern im Kirchenrecht geregelt werden.