20.01.2018 – Region

«Kein Einreiseverbot für Karmeliter»

Basel-Stadt hat kein Einreiseverbot für einen Karmelitermönch erlassen. Das sagte Regierungsrat Baschi Dürr laut dem SRF-Regionaljournal im Grossen Rat auf eine Interpellation von Christian Griss (CVP). Anderslautende Medienberichte seien falsch. Die Absicht, christliche Seelsorge zu betreiben, sei kein Grund, jemandem die Einreise in die Schweiz zu verweigern, stellte Dürr klar. Anlass zur Interpellation war, dass der Kanton das Gesuch des indischen Mönchs Jacob Lalu für einen einjährigen Sprachaufenthalt abgelehnt hat. Dürrs Departement kam zum Schluss, dass der Sprachaufenthalt wesentlich mit seelsorgerischer Tätigkeit verbunden gewesen wäre. Dies stelle nach dem Ausländergesetz eine Erwerbstätigkeit dar, selbst wenn diese unentgeltlich erfolge. Das Departement ging deshalb von einer Umgehung der strengen Zulassungsbedingungen für die Erwerbstätigkeit aus. Interpellant Griss erklärte sich befriedigt von der Antwort, bedauerte jedoch, dass die Landeskirche aus den Medien von der Ablehnung erfahren hatte. Gegen den Entscheid ist ein Rekurs beim Verwaltungsgericht hängig. Im Karmeliterkloster Basel waren seit 2007 insgesamt 11 Mönche aus Indien tätig. Die neue Bewilligungspraxis stelle die Existenzgrundlage des Klosters in Frage, sagte Kirchenratspräsident Griss gegenüber «Kirche heute». Das Karmeliterkloster spielt besonders in der Notfallseelsorge in den Spitälern eine wichtige Rolle.