09.07.2018 – Glossar

Was ist …

… ein Grundrechtskatalog?

Heutige staatliche Verfassungen enthalten eine Aufzählung der vom Gesetzgeber garantierten Grundrechte, die schweizerische Bundesverfassung etwa in den Artikeln 7 bis 36 (zum Beispiel Menschenwürde, Rechtsgleichheit, Recht auf Leben und persönliche Freiheit). Für das Gesetzbuch des römischen Kirchenrechts, den Codex Iuris Canonici (CIC), hatte Papst Paul VI. einen Grundrechtskatalog «Lex Ecclesiae Fundamentalis» (LEF) mit den Grundrechten der Gläubigen erarbeiten lassen, der von einer eigens dafür einberufenen internationalen Kommission 1981 genehmigt wurde. Papst Johannes Paul II. strich jedoch ohne Erklärung diesen Grundrechtskatalog, unmittelbar bevor er 1983 den vollständig revidierten CIC in Kraft setzte. (Nach: Adrian Loretan, Wahrheitsansprüche im Kontext der Freiheitsrechte, S. 131 ff.).