19.05.2020 – Welt

Regierung muss Gottesdienste ermöglichen

Das bis 2. Juni von der französischen Regierung verordnete Versammlungsverbot in Gotteshäusern ist nach jüngsten Lockerungen der Corona-Massnahmen nicht mehr verhältnismässig. Dies hat das oberste Verwaltungsgericht, der Staatsrat, am 18. Mai entschieden. Neu sind wieder Treffen von bis zu zehn Personen erlaubt. Gottesdienste mit Gläubigen vor Ort hätten aber nach dem Willen der Regierung bis 2. Juni verboten bleiben sollen. Der Staatsrat bewertete dies als «schwere und offenkundige» Verletzung der Religionsfreiheit. Zu diesem Grundrecht zähle auch, gemeinsam an Feiern in Gotteshäusern teilzunehmen, hielt das Verwaltungsgericht fest. Die Regelungen müssen nun innert acht Tagen geändert werden.

kath.ch