Die 2G-Regelung ist mit einer Maskenpflicht verbunden. | © Regula Vogt-Kohler
Die 2G-Regelung ist mit einer Maskenpflicht verbunden. | © Regula Vogt-Kohler
17.12.2021 – Aktuell

Strengere Coronaregeln, Ausnahme für religiöse Anlässe bleibt

Ab 20. Dezember gilt für Anlässe in Innenräumen 2G plus Maskenpflicht

Wie erwartet hat der Bundesrat am 17. Dezember die Coronaschutzmassnahmen verschärft. Wo ein Zertifikat Pflicht ist, haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Dies gilt auch für Gottesdienste mit mehr als 50 Personen.

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau, die Belastung in den Spitälern ist hoch, und die Auswirkungen der neuen Virusvariante Omikron sind noch ungewiss. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat erneut die Schrauben angezogen. Ab Montag, 20. Dezember, erhält für alle Veranstaltungen im Innern sowie die Innenräume von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben nur noch Zutritt, wer sich mit einem Zertifikat als geimpft oder genesen (2G) ausweisen kann. Ungeimpfte, denen via Tests im Rahmen von 3G die gleichen Türen offen standen wie den Geimpften und Genesenen, sind nun in einem grossen Bereich vom sozialen Leben ausgeschlossen

Dazu gehören auch die zertifikatspflichtigen Gottesdienste. Religiöse Anlässe in Innenräumen mit mehr als 50 Personen sind ab 20. Dezember und damit natürlich auch über die Weihnachtstage nur noch geimpften und genesenen Personen zugänglich. Ganz auf Gottesdienste verzichten müssen Ungeimpfte allerdings nicht. Die besonderen Regeln im religiösen Bereich bleiben bestehen. Für religiöse Anlässe mit maximal 50 Personen braucht es weiterhin kein Zertifikat.

Wesentlich weniger streng sind die Regeln für Anlässe im Freien. Erst bei mehr als 300 Personen ist ein Zertifikat erforderlich, es gilt aber weiterhin die 3G-Regel.

Eine umfassende Übersicht über die aktuell geltenden Regeln und weitere Links findet man hier.

In der aktuellen gedruckten Ausgabe von «Kirche heute» konnte die Verschärfung der Regelung nicht berücksichtig werden. Es ist deshalb ratsam, sich bei den Pfarreien vor Ort zu informieren.

Regula Vogt-Kohler