Mindestens zwei Meter Abstand zwischen den Anwesenden müssen garantiert sein, wenn ab dem 28. Mai in der Schwieiz wieder Gottesdienste gefeiert werden können. | © Christian von Arx
Mindestens zwei Meter Abstand zwischen den Anwesenden müssen garantiert sein, wenn ab dem 28. Mai in der Schwieiz wieder Gottesdienste gefeiert werden können. | © Christian von Arx
29.04.2020 –

Lockerungen für die Kirchen erst in der dritten Etappe ab 8. Juni

Immerhin: Erstmals anerkennt der Bundesrat die Zulassung von Gottesdiensten als «wichtige Frage, die sehr viele Menschen beschäftigt»

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Schweiz dürfen auf die Zulassung von Gottesdiensten ab Montag, 8. Juni, hoffen – aber nicht vorher. Damit wird es auch an Christi Himmelfahrt (21. Mai) und Pfingsten (31. Mai) noch keine öffentlichen Gottesdienste geben.

Das geht aus den Erklärungen des Bundesrates vom 29. April zum Zeitplan für die weiteren Lockerungen der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus hervor. Erstmals erwähnte der Bundesrat an dieser Medienkonferenz von sich aus ausdrücklich die Frage der Gottesdienste. «Wir haben heute Morgen auch über die Frage der Gottesdienste gesprochen, die nicht stattfinden können», sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien und fügte bei: «Das ist eine wichtige Frage, die zurzeit sehr viele Menschen beschäftigt. Wir werden sie rasch anpacken, sobald alle Elemente auf dem Tisch sind.»

Entscheid am 27. Mai – für einen Start am 8. Juni

Allerdings figurieren die Gottesdienste noch nicht im nächsten Lockerungsschritt vom 11. Mai. Von diesem Datum an können neben den Primar- und Sekundarschulen alle Läden und Märkte sowie – schneller als erwartet – auch Restaurants und Bars, Museen, Bibliotheken und Archive öffnen, aber die Kirchen müssen sich noch länger gedulden. Erst am 27. Mai, nach einer Beurteilung der Auswirkungen des zweiten Lockerungsschritts, wird der Bundesrat entscheiden, ab wann Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen wieder möglich sein werden.

Damit kommt die Zulassung der Gottesdienste nicht vor der dritten Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni in Frage. Den gleichen Termin stellte der Bundesrat für Präsenzveranstaltungen in grösseren Gruppen an Gymnasien sowie Berufs- und Hochschulen in Aussicht, ebenso für die Öffnung von Botanischen Gärten und Zoos oder den Spielbetrieb in Profiligen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen hingegen verbietet der Bundesrat sicher noch bis Ende August.

Die Erwartung des Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Felix Gmür, hat sich damit nicht erfüllt. Gmür hatte am Tag vor der Bundesratssitzung gegenüber kath.ch eine Zulassung der Gottesdienste an Auffahrt oder Pfingsten als ideal bezeichnet. Immerhin rückt nun mit dem 8. Juni erstmals ein konkreter Termin in Sichtweite. Auch wenn noch nichts beschlossen ist, dürfen die Kirchen jetzt mit Grund die Wiederaufnahme ihrer Gottesdienste auf den katholischen Feiertag Fronleichnam (11. Juni) sowie auf das Wochenende vom 14. Juni hin erwarten.

Christian von Arx