09.07.2018 – Glossar

Was sind …

… Gläubige?

In kirchlichen Dokumenten, vor allem auch im Kodex des kanonischen Rechts CIC, werden die Kirchen(mit)glieder Gläubige genannt. Wer gültig getauft wurde, gehört als Gläubiger dem Volk Gottes an und hat Anteil am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi. Die Gläubigen sind verpflichtet, immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren. Und sie haben gemäss CIC die Pflicht und das Recht, dazu beizutragen, dass die göttliche Heilsbotschaft immer mehr zu allen Menschen auf der ganzen Welt gelangt (CIC 211). Sie sollen zwar befolgen, was die geistlichen Hirten bestimmen, aber es ist ihnen «unbenommen, ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen,
und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen» (CIC 212,2). Und das Kirchenrecht schreibt den Gläubigen das Recht zu, aus dem Wort Gottes und den Sakramenten Hilfe von den geistlichen Hirten zu empfangen.