Claude Hodel vom Initiativkomitee (links), Regierungsrat Anton Lauber, Verena Gauthier Furrer vom Pastoralen Zentrum Katholisch BL und Claudia Hänzi vom Amt für soziale Sicherheit Kanton Solothurn.| © Christian von Arx
Claude Hodel vom Initiativkomitee (links), Regierungsrat Anton Lauber, Verena Gauthier Furrer vom Pastoralen Zentrum Katholisch BL und Claudia Hänzi vom Amt für soziale Sicherheit Kanton Solothurn.| © Christian von Arx
30.10.2019 – Aktuell

Baselbiet stimmt über Entlastung für arme Familien ab

Kantonale Volksinitiative und Gegenvorschlag zu Familien-Ergänzungsleistungen

Am 24. November stimmen die Baselbieterinnen und Baselbieter über die Volksinitiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen» und über einen Gegenvorschlag des Landrats ab. Mitträgerin der Initiative ist die Caritas beider Basel. Ist die Zeit reif, um jetzt Ergänzungsleistungen für Familien mit einem zu geringen Erwerbseinkommen einzuführen? Oder braucht es zuerst eine Gesamtschau über die Wirkung aller bestehenden Sozialleistungen? Dies war der Kernpunkt eines Podiumsgesprächs am 25. September in Münchenstein über «Armut – Familienarmut» bei den CVP-Frauen Baselland.

«Laut der Caritas leben im Kanton Baselland 17 000 Menschen unterhalb der Armutsgrenze, davon sind 6000 Kinder bis 17 Jahre», hielt CVP-Frauen-Präsidentin Maria Wermelinger zu Beginn fest. Das Armutsproblem zeigt sich damit zu einem grossen Teil als ein Problem von Familien mit Kindern. Diese Erkenntnis veranlasste ein Komitee von Caritas beider Basel und ATD Vierte Welt, eine kantonale Volksinitiative für die Einführung von Familien-Ergänzungsleistungen (FamEL) zu lancieren, wie sie bisher vier Kantone kennen, darunter seit 2010 der Nachbarkanton Solothurn. Regierungsrat und Landrat lehnten diese Initiative ab und stellten ihr im letzten April einen Gegenvorschlag gegenüber. Am 24. November kommt es zur Volksabstimmung.

«Zuerst eine Armutsstrategie»

Finanzdirektor Anton Lauber, der auch für den Sozialbereich zuständig ist, erklärte am Podium unter Leitung des freien Journalisten Heiner Leuthardt die Position der Baselbieter Regierung. Der Regierungsrat lehne die Initiative nicht a priori ab. Mit dem Gegenvorschlag bestehe zeitlich und inhaltlich die Möglichkeit, die Erkenntnisse aus der Armutsstudie von 2014 und die Zielsetzungen der künftigen Armutsstrategie in die Lösungserarbeitung einfliessen zu lassen.

Die Armutsstrategie werde bis im Frühling/Sommer 2020 vorliegen, stellte Lauber auf Nachfrage in Aussicht. Diese solle analysieren, wie die bereits bestehenden Sozialleistungen wirken: Familienzulagen, Stipendien, Prämienverbilligungen, Mietzinszuschüsse, Sozialhilfe, Steuerabzüge. Diese Auslegeordnung solle zeigen, mit welchen Instrumenten der Armut am wirkungsvollsten begegnet werde, und ob das neue Instrument der FamEL überhaupt geeignet sei. Das sei komplex und brauche Zeit. In diesen Zeitplan passe die Initiative nicht.

«Familien sollen nicht aufs Sozialamt»

Das überzeugte Claude Hodel vom Initiativkomitee nicht. Familien-Ergänzungsleistungen seien in Baselland schon 2009 auf der Agenda gestanden und aus finanziellen Gründen vertagt worden, sagte der pensionierte Sozialdiakon aus Reinach. Mit dem Gegenvorschlag würden sie weiter auf der langen Bank bleiben. Hodel sieht die Initiative als einen Grundstein der künftigen Armutsstrategie. Das Ziel: «Kinder haben soll wieder attraktiv sein und darf kein Armutsrisiko mehr sein.» Die FamEL setzten einen Anreiz für Eltern, ihre Erwerbsarbeit nicht aufzugeben, und sie könnten den Gang von erwerbstätigen Eltern aufs Sozialamt verhindern. «Nach den wichtigen und richtigen Steuererleichterungen für Unternehmen müssen jetzt endlich auch Familien profitieren», so Hodel.

«Armut stresst und verursacht Schäden»

Verena Gauthier Furrer, die Fachverantwortliche für Diakonie im Pastoralen Zentrum Katholisch BL, richtete den Blick auf die Realität der Armut im Kanton, wie sie ihr in ihrer langjährigen Tätigkeit bei den Sozialdiensten in Binningen und Reinach begegnete. 30 bis 50 Prozent der Armen erschienen in gar keiner Statistik, weil sie sich nicht meldeten – aus Scham, Stolz oder Selbstwertgefühl. «Arme Menschen müssen oft jahrelang mit zu wenig Geld auskommen», berichtete sie. Finanzielle Hauptposten seien die hohen Mietzinse und Krankenkassenprämien. Das bedeute Stress für die Partnerschaft und die Kinder. Es führe zu Tragödien in den Familien und Schäden für die Kinder, mit hohen Folgekosten für die Gesellschaft. Ein Zustupf durch die FamEL könne entlastend wirken, wenn er den Gang auf die Sozialhilfe verhindern könne. «Das stärkt das Selbstvertrauen und die Selbsthilfe», fand Verena Gauthier Furrer.

Den eigenen Erwerb ergänzen

Als Chefin des Solothurner Amts für soziale Sicherheit verfügt Claudia Hänzi über zehn Jahre Erfahrung mit den FamEL im Kanton Solothurn. Bezugsberechtigt sind nur Eltern, die ein Minimum an eigenem Arbeitseinkommen haben. Es sollen gezielt die Working Poor gestärkt werden, die erwerbstätig sind, aber nicht genug zum Leben verdienen können: «Keine EL ohne eigenes Einkommen.» Die FamEL deckt die Differenz zwischen dem ungenügenden Einkommen und dem Grundbedarf, der wie bei AHV und IV definiert wird. Aktuell beziehen 1000 bis 1100 Solothurner Familien diese Unterstützung.

8 Mio. Franken setzt der von der Bevölkerungsgrösse her mit Baselland vergleichbare Kanton Solothurn pro Jahr dafür ein. Allerdings gewährt er die Leistung nur, bis das jüngste Kind einer Familie 6-jährig ist und zur Schule geht – danach, so die Annahme, könnten die Eltern ihr Erwerbspensum wieder erhöhen. Laut Claudia Hänzi hat die Erfahrung jedoch gezeigt, dass die Eltern nicht so rasch mehr verdienen können. Ein Teil von ihnen muss darum Sozialhilfe beantragen, wenn das jüngste Kind 6-jährig wird, was dem Ziel der FamEL zuwiderläuft. Die Amtschefin fände es heute richtig, die Altersgrenze bei 8 oder 12 Jahren anzusetzen. Die Baselbieter Volksinitiative setzt diese Limite bei 16 Jahren.

Auf einen Einwand von Regierungsrat Lauber bezeichnete es auch Claudia Hänzi als Schwäche der Fam-EL, dass die Bezügerfamilien nicht aktiv betreut werden. «Allerdings», meinte sie, «sind das auch nicht unbedingt Familien, die auf viel Hilfe im Leben angewiesen sind. Es sind relativ ‹normale› Familien, die knapp an Geld sind.» Das Monitoring Solothurns zeige, dass die finanzielle Unterstützung wirklich eine Entlastung bringe.

Die Einzelheiten sind noch offen

Wie es im Kanton Baselland weitergeht, dazu wird die Volksabstimmung am 24. November die Weichen stellen. Regierungsrat Anton Lauber gab zu verstehen, dass er im Rahmen der Armutsstrategie auch eine Umlagerung von Mitteln, beispielsweise von den auf einem veralteten Gesetz beruhenden Mietzinszuschüssen, prüfen möchte. Da sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag nicht ausformuliert sind, müsste sich im Fall der Annahme einer der beiden Vorlagen anschliessend der Landrat auf die konkrete Umsetzung einigen.

Christian von Arx