26.05.2021 – Region

20 Monate bedingt für Griff in Kirchenkasse

Das Baselbieter Strafgericht hat die ehemalige Kassierin der Kirchgemeinde Grellingen und der CVP Baselland wegen mehrfacher, teilweise qualifizierter Veruntreuung und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Das Gericht ging bei seinem Schuldspruch davon aus, dass die Frau insgesamt rund 400 000 Franken aus den Kassen der Kirchgemeinde und der kantonalen CVP abgezweigt hatte, um sie für eigene Zwecke zu verwenden. Die Ex-Kassierin hat die Vorwürfe der Veruntreuung und der Urkundenfälschung bestritten und von einem Darlehen gesprochen. Den zu Unrecht bezogenen Betrag hat die Frau vollumfänglich zurückbezahlt. Dies hat das Gericht beim Strafmass berücksichtigt. Noch offen sind Kosten, die sich aus dem Strafverfahren ergeben haben.

rv