02.02.2021 – Region

Kantonale Anerkennung für Evangelisch-Lutherische Kirche

Als vierte Religionsgemeinschaft hat die Evangelisch-Lutherische Kirche Basel und Nordwestschweiz die kantonale Anerkennung gemäss Verfassung des Kantons Basel-Stadt erhalten. Dies vermeldet die Informationsstelle Inforel. Der Grosse Rat hat einen Antrag, den die Kirche 2018 eingereicht hat, am 14. Januar ohne Gegenstimmen genehmigt. Die Evangelisch-Lutherische Kirche hat damit das Recht erhalten, die Einwohnerkontrolldaten über den Zu-, Um- und Wegzug und den Tod von Personen evangelisch-lutherischer Konfession zu beziehen. Mit der Anerkennung verbunden ist zudem die Verpflichtung, die Jahresberichte, die Jahresrechnungen und allfällige Statutenänderungen zur Kenntnis vorzulegen. Neben der Evangelisch-Lutherischen Kirche haben im Kanton Basel-Stadt bislang die Christengemeinschaft (2010), die Alevitische Gemeinde Regio Basel (2012) und die Neuapostolische Kirche Basel (2012) die sogenannte kleine Anerkennung erhalten.

Die kantonale Anerkennung gemäss §113 der basel-städtischen Verfassung ist in erster Linie eine moralische Anerkennung und Aufwertung ändert nichts am rechtlichen Status einer Gemeinschaft. Den Status von öffentlich-rechtlichen Körperschaften haben in Basel-Stadt die Evangelisch-reformierte, die Römisch-Katholische und die Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde Basel. Die Evangelisch-Lutherische Kirche Basel und Nordwestschweiz zählt rund 500 Mitglieder.

kh