In Rheinfelden stehen 60 Plätze zur Verfügung. Sie sind mit grünen Pfeilen gekennzeichnet. | © Rado Stecki
In Rheinfelden stehen 60 Plätze zur Verfügung. Sie sind mit grünen Pfeilen gekennzeichnet. | © Rado Stecki
25.05.2020 – Aktuell

Endlich wieder Gottesdienst feiern

Ab 28. Mai sind öffentliche Gottesdienste mit Schutzkonzept erlaubt

Die frohe Kunde kam überraschend schnell. Am 19. Mai sprach eine Delegation des Rats der Religionen mit Bundesrat Alain Berset, und bereits einen Tag später beschloss der Bundesrat, das Verbot von Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen aufzuheben.

Öffnen ist schwieriger als schliessen: Das zeigt sich bei jedem Lockerungsschritt, den der Bundesrat beschliesst. In den aktuellen Informationen des Bistums Basel zur Corona-Pandemie ist die Herausforderung so zusammengefasst: «In dem Masse wie die Regelungen abnehmen, erhöht sich der eigenverantwortliche Spielraum vor Ort.» Und weiter heisst es: «Die Verantwortung zur Umsetzung der jeweiligen Schutzkonzepte liegt bei den einzelnen Institutionen sowie den Teilnehmenden selber.»

Abstand und Hygiene

Zentrale Punkte für die Schutzkonzepte sind die Abstands- und Hygieneregeln. Gemäss Rahmenschutzkonzept des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) dürfen nur gut belüftbare Räume verwendet werden und muss der Mindestabstand zwischen sitzenden ­Personen zwei Meter betragen. Bei Veranstaltungen, an denen sich die Personen durch den Raum bewegen, ist von einem Richtmass von zehn Quadratmetern pro Person auszugehen.

Das BAG-Konzept äussert sich auch zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Diese sollen nicht ausgeschlossen, aber ermutigt werden, sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen und religiöse Angebote über andere Kanäle in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an einer religiösen Zusammenkunft sei eine individuelle Entscheidung, heisst es.

Die für die Gottesdienste verantwortlichen Personen müssen vieles im Auge behalten, nicht zuletzt die Einhaltung der Regeln für spontane Ansammlungen. Das Verhindern grösserer Gruppierungen nach dem Gottesdienst könnte etwas schwierig werden, heisst es denn auch in einer Antwort auf eine Blitzumfrage in den Pastoralräumen der Nordwestschweiz und der Region Olten. Mit der vom Bundesrat am 27. Mai verkündeten Lockerung hat sich die Ausgangslage inzwischen etwas entspannt. Neu sind bereits ab 30. Mai (Pfingstsamstag) spontane Ansammlungen bis maximal 30 Personen erlaubt.

Pfingstgottesdienste: nicht überall

In vielen Pfarreien gibt es bereits an Pfingsten wieder öffentliche Gottesdienste. Um trotz Platzreduktion möglichst vielen Menschen den Gottesdienstbesuch zu ermöglichen, werden teilweise zusätzliche Gottesdienste angeboten. Auf einen Pfingstgottesdienst verzichten müssen die Pfarreimitglieder in Allschwil und Schönenbuch: Weil der Gottesdienst ökumenisch geplant war und deshalb eine Einhaltung der Vorschriften als eventuell unmöglich erschien, habe die ökumenische Seelsorgekonferenz so entschieden, teilt Pastoralraumleiterin Silvia Guerra mit.

Rechnen die Pfarreien mit einem grossen oder eher verhaltenen Zustrom? Dazu die Antwort von Pfarrer Bruno Stöckli, Leiter des Pastoralraums Thierstein: «Vielleicht kommen in dieser speziellen Situation einige, die sonst nicht so oft an Gottesdiensten teilnehmen. Wie sich die zur Kerngruppe gehörende «Risikogruppe» verhält, ist schwer einzuschätzen. Wird die Angst und Zurückhaltung oder die Freude, wieder mit anderen Gottesdienst feiern zu können, stärker sein?»

Regula Vogt-Kohler

Update vom 27. Mai: Die vom Bundesrat am 27. Mai verkündete nächste Etappe der Lockerung von Coronamassnahmen beinhaltet das baldige Ende der Fünf-Personen-Regelung. Bereits ab 30. Mai sind spontane Ansammlungen von maximal 30 Personen erlaubt.